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Intrastat

Intrastat

Intrastat kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik oder ICTS beruht auf der EG-Verordnung Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten, welche am 01.Januar 2005 die vormalige EWG-Verordnung Nr. 3330/91 ersetzte. Diese und die EG-Verordnung Nr. 1901/2000 und der EG-Verordnung Nr. 1917/2000 regeln unionsweite Mindeststandards der handelsstatistischen Erfassung.

 

Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehres zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden.

 

Zweck der Intrastat-Meldungen

Intrastat-Meldungen werden zusammengefasst in der sog.Intrahandelsstatistik. Aus ihr können aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel  bereitgestellt werden. Dies geschah vor dem vollendeten Europäischen Binnenmarktaus den Daten derZollabwicklung. Mit dem Wegfall einer solchen Abwicklung bei Versendung vonGemeinschaftswarevom einen in den anderen Mitgliedstaat wurde die Einführung der Intrastat-Meldungen notwendig. Angaben über den Warenverkehr sind dienlich zur Beantwortung von Fragen rund um Handelspolitik, Entwicklungspolitik, u.a.

 

Intrastat-Meldepflichtiger

Im Versendungsfall ist generell derjenige zur Meldeabgabe verpflichtet, der eine innergemeinschaftliche Lieferung gem.Umsatzsteuergesetz ausführt. Umgekehrt ist grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Wer meldepflichtig ist, erfährt das Bundesamt über das zuständige Finanzamt durch die Umsatzsteuervoranmeldungen des Unternehmens. Anhand der Zahlen lassen sich beide Meldungen miteinander abstimmen.

 

Die Gruppe ASD INTERNATIONAL übernimmt Ihre Intrastat-Meldungen in allen¨27 EU-Ländern

 

 

 
 
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