
Warum ein Fiskalbevollmächtigter ?
Sie sind ein in einem EU-Land ansässiges Unternehmen , ohne Niederlassung in einem anderen EU-Land in dem Sie Geschäfte abwickeln auf die lokale Umsatzsteuer erhoben wird, wie z.Bsp. : Baustellen, Lager, Veranstaltungen, Importe... ?
Dann sind Sie verpflichtet dort fiskalisch registriert zu sein , mit einer lokalen Umsatzsteuernummer.
Hierfür können Sie ein Fiskalbevollmächtigter ernennen, der:
> die Registrierung Ihrer Firma bei der entsprechenden Steuerverwaltung übernimmt.
> Ihnen hilft die Gesetzgebung und die Verpflichtungen hinsichtlich lokaler Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
> für Sie die Umsatzsteuererklärungen erstellt und abgibt sowie die Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung und die Intrastatmeldungen .
> die Korrespondenz mit der lokalen Steuerbehörde, einschließlich bei Steuerprüfungen übernimmt
Sie suchen einen Fiskalbevollmächtigten ?
Nehmen Sie einfach mit der Gruppe ASD INTERNATIONAL Kontakt auf.