Newsletter abonnieren

Umsatzsteuer in der EU

Der Fiskalbevollmächtigte

Warum ein Fiskalbevollmächtigter ?   

 

Sie sind ein in einem EU-Land ansässiges Unternehmen , ohne Niederlassung in einem anderen EU-Land in dem Sie Geschäfte abwickeln auf die lokale Umsatzsteuer erhoben wird, wie z.Bsp. :  Baustellen, Lager, Veranstaltungen, Importe... ? 

 

Dann  sind Sie verpflichtet dort fiskalisch registriert zu sein , mit einer lokalen Umsatzsteuernummer.

 

Hierfür können Sie ein Fiskalbevollmächtigter ernennen, der: 

> die Registrierung Ihrer Firma bei der entsprechenden Steuerverwaltung übernimmt.

> Ihnen hilft die Gesetzgebung und die Verpflichtungen hinsichtlich lokaler Umsatzsteuer zu berücksichtigen. 

> für Sie die  Umsatzsteuererklärungen erstellt und abgibt sowie  die Anträge auf  Umsatzsteuerrückerstattung und die Intrastatmeldungen

> die Korrespondenz mit der lokalen Steuerbehörde, einschließlich bei Steuerprüfungen übernimmt 

 

Sie suchen einen Fiskalbevollmächtigten ?  

Nehmen Sie einfach mit der Gruppe ASD INTERNATIONAL Kontakt auf.

 
 
Ok
Version Française   |   English Version   |   Versione Italiana   |    Versión Española   |   Polska wersja   |   Česká verze