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Umsatzsteuer in der EU

Der Fiskalvertreter

Warum einen Fiskalvertreter ?  

 

Sie sind einnicht in der EU ansässiges Unternehmen, ohne Niederlassung in einem  EU-Land in dem Sie Geschäfte abwickeln auf die lokale Umsatzsteuer erhoben wird, wie z.Bsp. :  Baustellen, Lager, Veranstaltungen, Importe... ? 

 

Dann  sind Sie verpflichtet dort fiskalisch registriert zu sein , mit einer lokalen Umsatzsteuernummer. Hierfür müssen Sie einen Fiskalvertreter ernennen, der: 

> die Registrierung Ihrer Firma bei der entsprechenden Steuerverwaltung übernimmt.

> Ihnen hilft die Gesetzgebung und die Verpflichtungen hinsichtlich lokaler Umsatzsteuer zu berücksichtigen. 

> für Sie die  Umsatzsteuererklärungen erstellt und abgibt sowie  die Anträge auf  Umsatzsteuerrückvergütung und die Intrastatmeldungen

> die Korrespondenz mit der lokalen Steuerbehörde, einschließlich bei Steuerprüfungen übernimmt 

 

Sie suchen einen Fiskalvertreter ?  nehmen Sie einfach mit der    der Gruppe ASD INTERNATIONAL Kontakt auf.

 
 
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