
Umsatzsteuer in der EU
Der Fiskalvertreter
Warum einen Fiskalvertreter ?
Sie sind einnicht in der EU ansässiges Unternehmen, ohne Niederlassung in einem EU-Land in dem Sie Geschäfte abwickeln auf die lokale Umsatzsteuer erhoben wird, wie z.Bsp. : Baustellen, Lager, Veranstaltungen, Importe... ?
Dann sind Sie verpflichtet dort fiskalisch registriert zu sein , mit einer lokalen Umsatzsteuernummer. Hierfür müssen Sie einen Fiskalvertreter ernennen, der:
> die Registrierung Ihrer Firma bei der entsprechenden Steuerverwaltung übernimmt.
> Ihnen hilft die Gesetzgebung und die Verpflichtungen hinsichtlich lokaler Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
> für Sie die Umsatzsteuererklärungen erstellt und abgibt sowie die Anträge auf Umsatzsteuerrückvergütung und die Intrastatmeldungen .
> die Korrespondenz mit der lokalen Steuerbehörde, einschließlich bei Steuerprüfungen übernimmt
Sie suchen einen Fiskalvertreter ? nehmen Sie einfach mit der der Gruppe ASD INTERNATIONAL Kontakt auf.