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Umsatzsteuer in der EU

Rückerstattung der TIPP in Frankreich

FÜR WENN ?

 

Das Steuergesetzt 2004 hat die Zollregelung ab dem 11 januar 2004 verändert.Vorgesehen ist die Verlängerung des Prinzips der Rückerstattung eines Teils der TIPP (Inlandsteuer auf die Petroleum Produkte) die von den Transportunternehmen bezahlt wird (Die Erhöhung des TIPP Satzes auf Diesel beträgt 2,5 eurocent ; dieser Satz erhöht den Preis auf  41,69 euros pro Hektoliter, gegen 39,19 bisher)

 

BEDINGUNGEN

 

Die Rückerstattungsanfragen können während 3 Jahren nach der Veröffentlichung des Gesetzes eingereich werden.

 

Es besteht ein Mindestrückerstattungssatz.

 

Laut Zollgesetz ist die Rückerstattung begrenzt auf 20 000 Liter Diesel pro Semester  und pro Fahrzeug von 7,5 Tonnen und mehr.

Es gibt 2 Optionen wenn  diese Grenze überschritten ist:

- Übertrag des Volumens auf ein anderes Fahrzeug

- Übertrag des Volumens auf das nächste Semester für das gleiche Fahrzeug

 

WIE ?

Der Rückerstattungsantrag kann jederzeit durch einen, durch die Zollbehörden annerkannter Fiskalvertreter eingereicht werden.

 

 
 
Ok
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