
Umsatzsteuer in der EU
Rückerstattung der TIPP in Frankreich
FÜR WENN ?
Das Steuergesetzt 2004 hat die Zollregelung ab dem 11 januar 2004 verändert.Vorgesehen ist die Verlängerung des Prinzips der Rückerstattung eines Teils der TIPP (Inlandsteuer auf die Petroleum Produkte) die von den Transportunternehmen bezahlt wird (Die Erhöhung des TIPP Satzes auf Diesel beträgt 2,5 eurocent ; dieser Satz erhöht den Preis auf 41,69 euros pro Hektoliter, gegen 39,19 bisher)
BEDINGUNGEN
Die Rückerstattungsanfragen können während 3 Jahren nach der Veröffentlichung des Gesetzes eingereich werden.
Es besteht ein Mindestrückerstattungssatz.
Laut Zollgesetz ist die Rückerstattung begrenzt auf 20 000 Liter Diesel pro Semester und pro Fahrzeug von 7,5 Tonnen und mehr.
Es gibt 2 Optionen wenn diese Grenze überschritten ist:
- Übertrag des Volumens auf ein anderes Fahrzeug
- Übertrag des Volumens auf das nächste Semester für das gleiche Fahrzeug
WIE ?
Der Rückerstattungsantrag kann jederzeit durch einen, durch die Zollbehörden annerkannter Fiskalvertreter eingereicht werden.