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Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Vermietung von Jachten in Frankreich, Monaco und der EU verwaltet?
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WAS ASD FÜR SIE TUN KANN
Das Unternehmen ASD GROUP bietet seine Dienste als Fiskalbevollmächtigter und Fiskalvertreter in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Als Fiskalbevollmächtigter/Fiskalvertreter übernimmt die ASD Group folgende Aufgaben:
- BERATUNGBeratung hinsichtlich Ihrer Pflichten zur Berechnung der Mehrwertsteuer
- STEUERNUMMERErteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- RECHNUNGSSTELLUNGBeratung hinsichtlich der Pflichtangaben bei Rechnungsstellung
- UMSATZSTEUER-VORANMELDUNGVoranmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer
VERMIETUNG VON JACHTEN UND MOTORBOOTEN
Die ASD GROUP bietet Unternehmen, die Jachten und Motorboote in Frankreich, Monaco und der Europäischen Union vermieten wollen, einen Service zur Verwaltung der Mehrwertsteuer an.
Möchten Sie Ihr Motorboot in Frankreich, Monaco oder der Europäischen Union vermieten?
Sie unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer:
- Die Vermietung von Motorbooten mit einer Dauer von unter 90 Tagen ist mehrwertsteuerpflichtig.
- Die Mehrwertsteuer ist in dem Land abzuführen, in dem das Boot dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde.
- Die Mehrwertsteuer ist von dem Unternehmen zu zahlen, das das Boot vermietet hat.
Wenn sich der Firmensitz Ihres Unternehmens außerhalb der EU befindet, müssen Sie einen Fiskalvertreter benennen.
Unternehmen, die ihren Firmensitz außerhalb der EU haben und in einem EU-Land mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen einen Fiskalvertreter benennen, der regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführt und die Mehrwertsteuer an ihrer Stelle abführt.
Wenn sich der Firmensitz Ihres Unternehmens innerhalb der EU befindet, , können Sie einen Fiskalbevollmächtigten benennen. Der Fiskalbevollmächtigte erledigt für Sie alle erforderlichen Behördengänge: Anmeldung des Unternehmens, Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Zahlung der Mehrwertsteuer.













