Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur macht einen entscheidenden Schritt. Die Europäische Kommission hat am 23. März 2026 offiziell die vorläufige Anwendung des vorläufigen Handelsabkommens ab dem 1. Mai 2026 bestätigt.
Eine schrittweise, aber strategische Umsetzung
Diese vorläufige Anwendung betrifft die Mercosur-Länder, die ihren Ratifizierungsprozess abgeschlossen haben. Bis heute haben Argentinien, Brasilien und Uruguay ihre Zustimmung bereits mitgeteilt, während Paraguay voraussichtlich bald folgen wird.
Dieser Schritt ermöglicht es, bestimmte Schlüsselmaßnahmen des Abkommens wirksam werden zu lassen, ohne auf die vollständige Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten zu warten.
Sofortige Chancen für Unternehmen
Das teilweise Inkrafttreten dieses Abkommens bietet konkrete Vorteile:
- Schrittweise Abschaffung der Zölle auf zahlreiche Produkte
- Erleichterter Zugang zum europäischen Markt für südamerikanische Exporteure
- Vorhersagbarerer regulatorischer Rahmen für Investitionen
- Stärkung der Lieferketten zwischen den beiden Regionen
Parallel dazu sieht das Abkommen robuste Schutzklauseln vor, um sensible Sektoren der europäischen Wirtschaft zu schützen.
Ein Hebel für eine verstärkte Zusammenarbeit
Über den Handel hinaus stärkt dieses Abkommen die Zusammenarbeit zwischen den beiden Blöcken bei wichtigen Themen wie:
- Die Arbeitsrechte
- Der ökologische und klimatische Wandel
- Die Absicherung strategischer Rohstoffe
Es fügt sich somit in eine Logik einer nachhaltigen und ausgewogenen Partnerschaft zwischen Europa und Südamerika ein.
Entwicklung in Richtung Europäische Union: Welche Herausforderungen ergeben sich für die Unternehmen des Mercosur?
Für südamerikanische Unternehmen, die sich auf dem europäischen Markt entwickeln möchten, stellt dieses Abkommen eine bedeutende Chance dar, bringt jedoch auch zahlreiche Verpflichtungen mit sich:
- Konformität mit der MwSt und dem Zollrecht
- Einhaltung der lokalen Vorschriften (sozial, steuerlich, umweltbezogen)
- Management der Logistikströme und der Anmeldungen (Intrastat, Zoll, usw.)
- Vorausschauende Planung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich
Was Ihnen ASD Group bieten kann
In diesem Kontext der Öffnung des europäischen Marktes begleitet ASD Group die Unternehmen des Mercosur bei jedem Schritt ihrer Expansion:
- Steuerliche Vertretung in Europa
- Verwaltung der innergemeinschaftlichen MwSt und der Meldepflichten
- Unterstützung bei Zoll und internationalem Handel
- Begleitung bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich
- Digitale Lösungen über seine SaaS-Plattformen MyASD, um Ihre Verfahren zu vereinfachen
Dank seiner regulatorischen und operativen Expertise sichert ASD Group Ihre Entwicklung in Europa ab und ermöglicht es Ihnen, die Chancen, die das EU-Mercosur-Abkommen bietet, voll auszuschöpfen.
Quelle: Comisión Europea – Representación en España (auf Spanisch)
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Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin
Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.


