Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union vom 1. Januar 2021 im Rahmen des Brexit wird Calais zu einem Eintrittsort in die EU.
Sämtliche Waren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs werden fortan an den Grenzen veterinären, sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS) unterzogen, bevor sie auf dem Gebiet der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden dürfen.
Diese Kontrollen müssen auf dem dafür vorgesehenen Gelände mit der Bezeichnung SIVEP (Veterinärmedizinische und phytosanitäre Inspektionsstelle an den Grenzen) durchgeführt werden, das sich an einem der Eintrittsstellen in die EU befindet.
Diese Kontrollen werden unabhängig von den Zollformalitäten durchgeführt.
Die veterinärmedizinischen und phytosanitären Inspektionsstellen müssen die Einfuhr von Waren in das Gebiet der Europäischen Union genehmigen, bevor Importvorgänge vorgenommen werden.
Falls die phytosanitären oder veterinärmedizinischen Inspektionsstellen die Erteilung der Genehmigung aus Konformitätsgründen verweigern, ergeben sich zwei Szenarien:
Sämtliche Importvorgänge müssen in TRACES generiert und vor der Ausfuhr von Waren aus dem Vereinigten Königreich aufgezeichnet werden.
Nur Warentransporte, die in TRACES registriert sind, dürfen in das Gebiet der Europäischen Union verbracht werden, sofern sie zuvor eine entsprechende Genehmigung von der SIVEP erhalten haben.
Sämtliche Warentransporte, die vor ihrer Ausfuhr aus dem Vereinigten Königreich nicht in TRACES registriert wurden, können von Amts wegen in das Vereinigte Königreich zurückgeführt werden, noch bevor sie den entsprechenden Kontrollen unterzogen wurden.
ACHTUNG:
01
Die Kontrolle muss ZWINGEND an der ersten EU-Eintrittsstelle erfolgen.
02
Die Zollabfertigung kann erst durchgeführt werden, nachdem das gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) durch die SIVEP validiert wurde, und dies unabhängig vom Ort der Warenabfertigung.
03
Falls die SPS-Kontrolle nicht an der ersten EU-Eintrittsstelle erfolgt, kann die Ware nicht abgefertigt werden. Das Fahrzeug muss dann zu der ersten EU-Eintrittsstelle zurückkehren, um die Kontrolle durchführen zu lassen.
04
Stauholz und Holzpaletten, die für den Transport von Produkten verwendet werden, müssen ISPM15-konform gekennzeichnet sein.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift führt zur Rückführung des Transportfahrzeugs in das Vereinigte Königreich.
05
Einige SIVEP-Dienststellen können nur bestimmte phytosanitäre oder veterinäre Produkte prüfen. Demzufolge ist darauf zu achten, dass die Transportfahrzeuge die für sie vorgesehene Dienststelle anfahren, um ihre Kontrolle zu ermöglichen.
Die Dienststelle in Calais ist beispielsweise nicht für Meeresprodukte zuständig, und es ist deshalb erforderlich, hierfür Boulogne-sur-Mer anzufahren.
Es ist Aufgabe des Marktteilnehmers, für jede Bescheinigung, die im Vereinigten Königreich ausgestellt wird, ein entsprechendes „GGED“ (gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) bzw. „CHED“ (Common Health Entry Document) über die TRACES-Plattform zu erstellen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Experten der ASD Group mit der Verwaltung und dem Erwerb der GGED zu betrauen.
Folgende Dokumente werden für die Einfuhr von lebenden Tieren oder von tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen benötigt:
Die Erlangung dieser Dokumente erfolgt in zwei Schritten:
01
Der für die Sendung verantwortliche Zolldeklarant meldet die Einfuhr von Tieren und veterinärbehördlich kontrollpflichtigen Erzeugnissen an der Grenzkontrollstelle (GKS) mindestens ein Werktag vor ihrem geschätzten Eintreffen auf dem Zollgebiet der Europäischen Union an. Die Anmeldung erfolgt über die europäische Online-Datenbank TRACES-NT (TRAde Control and Expert System-New Technology).
02
Nach Abschluss der Kontrollen wird das gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED-A oder -P) zur Bestätigung der Konformität der Kontrollergebnisse durch die SIVEP über die Applikation TRACES-NT validiert.