Die regelungen des versandhandels gelten, wenn die folgenden 3 bedingungen erfüllt sind :
Ob Sie über Ihre Website oder einen Marktplatz (Amazon, Fnac, Ebay) verkaufen, wir können Sie begleiten. Um alle Probleme zu lösen mit denen ein Versandunternehmen konfrontiert sein könnte, wurde ein Service für E-Commerce-Unternehmen geschaffen.
Fassen Sie Ihre Antrage auf Rückerstattung der Vorsteuern bei einem Ansprechpartner zusammen
Umsatzsteuerliche Registrierung Ihres Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Überprüfung der obligatorischen Informationen auf Verkaufsrechnungen
Abgabe von Umsatzsteuererklärungen
Unterstützung bei einer administrativen oder Zollkontrolle
Organisation spezifischer Weiterbildungen zum Versandhandel, ideal für Ihre Mitarbeiter
Beim Fernverkauf handelt es sich um innergemeinschaftliche Verkäufe an nicht steuerpflichtige Personen (Einzelpersonen, Vereine usw.).
Ein E-Commerce-Unternehmen, das innergemeinschaftliche Verkäufe tätigt, muss die festgelegten Umsatz-Schwellenwerte einhalten.
Wenn der Schwellenwert überschritten wird, muss der Versandhändler dem Privatkunden die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes berechnen. Bei diesen Vorgängen sind spezifische Umsatzsteuervorschriften anzuwenden.
Die regelungen des versandhandels gelten, wenn die folgenden 3 bedingungen erfüllt sind :
Versandunternehmen können für Verkäufe an nicht Umsatzsteuerpflichtige in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Steuersatz ihres Landes bis zum Erreichen eines Schwellenwertes, der durch das Bestimmungsland definiert ist. Die Schwelle ist der Jahresumsatz für die Lieferungen an Privatkunden in einem bestimmten Land.
Beispiel: Das in Frankreich ansässige Unternehmen A verkauft Modeschmuck auf seiner Website an belgische Privatpersonen. Wenn der Jahresumsatz ohne Steuern in Belgien weniger als 35 000 € beträgt, stellt das Unternehmen den französischen Umsatzsteuersatz in Rechnung. Wenn dieser Schwellenwert überschritten wird, wird der belgische Umsatzsteuersatz berechnet. Les sociétés de vente à distance peuvent vendre à des non-assujettis dans les 28 pays membres de l’Union européenne en appliquant leur taux de TVA national, jusqu’à ce qu’un seuil défini par le pays de destination soit atteint.
Es ist wichtig zu wissen, dass einige Produkte nicht in allen Ländern die gleichen Steuervorteile haben. Es ist unerlässlich, die Umsatzsteuersätze im Bestimmungsland zu überprüfen und festzustellen, ob für das betroffene Produkt ein reduzierter oder ein normaler Satz gilt.
Die Regelung gilt nicht für Lieferungen:
EU-MITGLIEDSTAAT | FERNABSATZSCHWELLEN IN DER EU |
---|---|
Belgien | 35 000 € |
Bulgarien | 70 000 BNG (35 791 €) |
Dänemark | 280 000 DKK (35 000 €) |
Deutschland | 100 000 € |
Estland | 35 151 € |
Finnland | 35 000 € |
Frankreich | 35 000 € |
Griechenland | 35 000 € |
Irland | 35 000 € |
Italien | 35 000 € |
Kroatien | 270 000 HRK (35 000 €) |
Lettland | 24 000 LVL (34 052 €) |
Litauen | 125 000 LTL (36 023 €) |
Luxemburg | 100 000 € |
Malta | 35 000 € |
Niederlande | 100 000 € |
Österreich | 35 000 € |
Polen | 160 000 PLN (46 570 €) |
Portugal | 35 000 € |
Rumänien | 118 000 RON (28 012 €) |
Schweden | 320 000 SEK (36 232 €) |
Slowakei | 35 000 € |
Slowenien | 35 000 € |
Spanien | 35 000 € |
Tschechien | 1 140 000 CZK (46 570 €) |
Ungarn | 8 800 000 HUF (32 257 €) |
Zypern | 35 000 € |
01
Der Fernabsatz betrifft innergemeinschaftliche Verkäufe an Nichtsteuerpflichtige (BtoC).
02
Für den Fernabsatz spezifische Umsatz-Schwellenwerte müssen eingehalten werden. Die Schwelle variiert je nach Zielland.
03
Wenn der Schwellenwert überschritten wird, muss das Unternehmen sich für die Umsatzsteuer im Land registrieren, eine lokale Umsatzsteuernummer erhalten und die Umsatzsteuer des Landes berechnen.
04
Die Umsatzsteuermeldung variiert je nach Land. Es kann monatlich, vierteljährlich, jährlich usw. sein.