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Serviceleistungen - DSGVO-Beratung: Lagern Sie die Verwaltung Ihrer DSGVO-Angelegenheiten aus

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Als EU-Verordnung ist sie in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Die DSGVO besteht aus einer Reihe von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen in der EU. Sie gilt als die strengste Datenschutzverordnung der Welt. Ihre Umsetzung führt dazu, dass die Rechte und Freiheiten in Sachen Datenschutz von natürlichen Personen in der Europäischen Union vereinheitlicht wurden.

Was sind personenbezogene Daten?

Die DSGVO legt den Begriff „personenbezogene Daten“ sehr weit aus, d. h. es handelt sich hierbei um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen:

Wer ist von der DSGVO betroffen?

Von der DSGVO sind sämtliche öffentlichen oder privaten Organisationen betroffen, sobald sie personenbezogene und sensible Daten verarbeiten. Die Größe der Organisation, das Niederlassungsland und die Art der Geschäftstätigkeit spielen dabei keine Rolle.

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig sind und personenbezogene Daten verarbeiten, auch wenn sich die personenbezogenen Daten auf natürliche Personen außerhalb der EU beziehen.

Des Weiteren unterliegen auch nicht in der EU ansässige Unternehmen der DSGVO, wenn sich ihre Geschäftstätigkeit an europäische Kunden richtet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die DSGVO auch für Subunternehmer gilt, die personenbezogene Daten im Auftrag anderer Organisationen erheben und verarbeiten.

Beispiele:

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Ein französisches Weingut, das seine gesamte Produktion an nordamerikanische Kunden verkauft, muss die DSGVO einhalten.

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Ebenso muss sich auch ein in der Türkei ansässiger Online-Shop an die DSGVO halten, wenn er in China hergestellte Waren über seine deutschsprachige Website in Deutschland vertreibt.

Welche Strafen und Bußgelder werden verhängt?

Bei Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro bzw. von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

ACHTUNG: Auch wenn hohe Bußgeldzahlungen eher in Erinnerung bleiben, bedeutet dies nicht, dass nur große Unternehmen ins Visier der Datenschützer geraten. Die Geldbußen, die aufgrund der DSGVO verhängt werden (Link auf Englisch), fallen für kleinere Organisationen wie KMU, lokale Behörden oder Online-Shops meist geringer aus.

Und im Vereinigten Königreich?

Da das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 die Europäische Union verlassen hat, unterliegt das Land technisch gesehen nicht mehr den EU-Bestimmungen. Allerdings gelten momentan dieselben Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre wie in der DSGVO der Europäischen Union. Das Vereinigte Königreich verfügt über die Verordnung UK GDPR (General Data Protection Regulation), die mit der DSGVO vergleichbar ist.

Allerdings wird sich die Situation in den kommenden Jahren wahrscheinlich ändern. Wir werden Sie über sämtliche Änderungen der Gesetzgebung zum Schutz der erhobenen personenbezogenen Daten auf dem Laufenden halten.

Darum sollten Sie sich in Sachen Dienstleistungen und Beratung zum Datenschutz (DSGVO) für die ASD Group entscheiden

Darum sollten Sie sich in Sachen Dienstleistungen und Beratung zum Datenschutz (DSGVO) für die ASD Group entscheiden

DSGVO-Konformitätsprüfung

Unser Partner kann für Sie eine DSGVO-Konformitätsprüfung durchführen. Ziel einer solchen Prüfung ist es, den Konformitäts- und Reifegrad Ihres Unternehmens in Bezug auf die DSGVO zu bewerten. Sie kann in Ihrem Unternehmen auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden:

Der Prüfbericht enthält Empfehlungen zu Maßnahmen, mit denen der gewünschte Reifegrad und die Konformität nach Ansicht der Aufsichtsbehörden erreicht werden können.

Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO

Sie wollen die DSGVO einhalten, wissen aber weder, wo Sie anfangen noch welche Maßnahmen Sie ergreifen sollen? Für die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung bietet Ihnen unser Partner eine persönliche Betreuung nach Maß. Die Betreuung kann folgende Leistungen umfassen:

Datenschutz bereits zum Zeitpunkt der Konzeption und
in der Voreinstellung (Privacy by Design)

Die DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung die erforderlichen Maßnahmen und Mittel einzusetzen, um sicherzustellen, dass nur notwendige personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Dazu wird empfohlen, bereits in der Entwurfsphase eines Projekts, einer Dienstleistung oder eines Produkts die Maßnahmen zu bestimmen, mit denen der Schutz der personenbezogenen Daten sichergestellt werden kann (Privacy by Design).

Unser Partner begleitet Sie bei der Umsetzung der Grundsätze „Datenschutz durch Technikgestaltung“ und „Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ in Ihrem gesamten Unternehmen oder bei einem bestimmten Projekt, indem Sie gemeinsam ein Privacy by Design-Programm erarbeiten und umsetzen.

Anschließend werden die verschiedenen, von der DSGVO betroffenen Akteure in jeder Phase der Produkt- bzw. Dienstleistungsentwicklung bei der Integration der Datenschutzgrundsätze unterstützt.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Artikel 35 der DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA bzw. DPIA auf englisch) durchzuführen, wenn die Verarbeitungstätigkeit ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt, wie z. B.:

Dank seines Know-hows in Sachen Datenschutzes und seiner Erfahrung in der Risikoanalyse für Informationssicherheit kann Sie unser Partner bei der Erstellung Ihrer DSFA effektiv unterstützen.

Schulung und Sensibilisierung zur DSGVO

Unser Partner führt verschiedene Schulungen zur zentralen Thematik Datenschutz durch. Zu seinen Angeboten gehören:

Vertrauen Sie die Verwaltung Ihrer DSGVO-Angelegenheiten der ASD Group an

EU GDPR

ASD Group arbeitet mit einem ausgewählten Partner und einem multidisziplinären Expertenteam zusammen, die sich auf Datenschutz und Informationssicherheit spezialisiert haben.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

Durch die Zusammenarbeit mit unserem Partner profitieren Sie von:

Die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist keine leichte Aufgabe. Indem Sie einen spezialisierten externen Berater beauftragen, steht Ihnen kompetentes Personal zur Verfügung, das sich um die Konformität Ihres Unternehmens in Sachen Datenschutz kümmert.

Unser Partner bietet zudem die Dienstleistungen eines Datenschutzbeauftragten (DSB bzw. DPO auf englisch) an. Indem Sie die Serviceleistungen unseres Partners nutzen, können Sie die Verarbeitung Ihrer Datenschutzbedürfnisse im Sinne der DSGVO an einer Stelle zentralisieren, um den europäischen Rechtsvorschriften gerecht zu werden.

Die Vorteile der ASD Group: Darum sollten Sie sich für ASD entscheiden

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