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ASD GROUP > PERSONALWESEN > VERTRETUNG EINER AUSLÄNDISCHEN FIRMA

Sozialverwaltung und -management: Einstellung und Verwaltung von Mitarbeitern im Ausland

WAS ASD GROUP FÜR SIE TUN KANN

ASD Group arbeitet seit mehreren Jahren als Vertreter ausländischer Firmen für zahlreiche Unternehmen, die Arbeitnehmer aus dem Ausland einstellen.

Unsere Experten für Sozialrecht, die Ihre Sprache sprechen, werden Sie bei Ihren Entwicklungs- und Einstellungsprojekten begleiten.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur in Frankreich verfügbar ist.

01
Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung.

Erstellen des Arbeitsvertrags und der Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer

02
Registrierung bei gesetzlichen Kassen.

Registrierung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers bei den verschiedenen Kassen des Landes

03
Betreuung

Erfassung und Überprüfung der Konformität von Rechnungen und Zollnomenklaturen

DEFINITION DER VERTRETUNG EINER AUSLÄNDISCHEN FIRMA

Immer mehr Unternehmen nutzen die Vertretung einer ausländischen Firma, um einen Arbeitnehmer in einem anderen Land aus dem Herkunftsland des Unternehmens einzustellen, um einen neuen Markt zu erschließen. Diese Praxis ermöglicht es, den Markt eines neuen Landes zu testen, ohne dort eine feste Niederlassung gründen zu müssen.

VERTRETUNG AUSLÄNDISCHER FIRMEN:
ANHEIMUNG UND VERWALTUNG IHRER MITARBEITER IM AUSLAND

Die Vertretung einer ausländischen Firma ist die beste Lösung für Unternehmen, die ins Ausland expandieren möchten, z. B. um einen lokalen Vertriebsmitarbeiter einzustellen, der einen neuen Markt erschließt, oder um eine Verwaltungsassistentin einzustellen, die sich um die Beziehungen zu Kunden oder Lieferanten kümmert.

Die Vertretung einer ausländischen Firma ist sehr einfach einzurichten und die kostengünstigste Lösung, um Personal im Ausland einzustellen. Der Vertreter in dem Land, in dem die Anstellung erfolgen soll, fungiert als Bindeglied zwischen den örtlichen Behörden und dem Unternehmen. Alle mit der Einstellung verbundenen Verwaltungsformalitäten werden von dem Vertreter übernommen:

Der Arbeitnehmer wird zu 100 % vom Unternehmen und nicht vom Vertreter eingestellt.

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