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Datenschutzbeauftragter (DSB): Lagern Sie die Verwaltung Ihrer DSGVO-Angelegenheiten aus

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Als EU-Verordnung ist sie in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Die DSGVO besteht aus einer Reihe von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen in der EU. Sie gilt als die strengste Datenschutzverordnung der Welt. Ihre Umsetzung führt dazu, dass die Rechte und Freiheiten in Sachen Datenschutz von natürlichen Personen in der Europäischen Union vereinheitlicht wurden.

Was sind personenbezogene Daten?

Die DSGVO legt den Begriff „personenbezogene Daten“ sehr weit aus, d. h. es handelt sich hierbei um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen:

Wer ist von der DSGVO betroffen?

Von der DSGVO sind sämtliche öffentlichen oder privaten Organisationen betroffen, sobald sie personenbezogene und sensible Daten verarbeiten. Die Größe der Organisation, das Niederlassungsland und die Art der Geschäftstätigkeit spielen dabei keine Rolle.

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig sind und personenbezogene Daten verarbeiten, auch wenn sich die personenbezogenen Daten auf natürliche Personen außerhalb der EU beziehen.

Des Weiteren unterliegen auch nicht in der EU ansässige Unternehmen der DSGVO, wenn sich ihre Geschäftstätigkeit an europäische Kunden richtet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die DSGVO auch für Subunternehmer gilt, die personenbezogene Daten im Auftrag anderer Organisationen erheben und verarbeiten.

Beispiele:

01

Ein französisches Weingut, das seine gesamte Produktion an nordamerikanische Kunden verkauft, muss die DSGVO einhalten.

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Ebenso muss sich auch ein in der Türkei ansässiger Online-Shop an die DSGVO halten, wenn er in China hergestellte Waren über seine deutschsprachige Website in Deutschland vertreibt.

Welche Strafen und Bußgelder werden verhängt?

Bei Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro bzw. von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

ACHTUNG: Auch wenn hohe Bußgeldzahlungen eher in Erinnerung bleiben, bedeutet dies nicht, dass nur große Unternehmen ins Visier der Datenschützer geraten. Die Geldbußen, die aufgrund der DSGVO verhängt werden (Link auf Englisch), fallen für kleinere Organisationen wie KMU, lokale Behörden oder Online-Shops meist geringer aus.

Und im Vereinigten Königreich?

Da das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 die Europäische Union verlassen hat, unterliegt das Land technisch gesehen nicht mehr den EU-Bestimmungen. Allerdings gelten momentan dieselben Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre wie in der DSGVO der Europäischen Union. Das Vereinigte Königreich verfügt über die Verordnung UK GDPR (General Data Protection Regulation), die mit der DSGVO vergleichbar ist.

Allerdings wird sich die Situation in den kommenden Jahren wahrscheinlich ändern. Wir werden Sie über sämtliche Änderungen der Gesetzgebung zum Schutz der erhobenen personenbezogenen Daten auf dem Laufenden halten.

Warum sollten Sie einen unternehmensexternen DPO benennen?

Der Data Protection Officer (DPO) oder Datenschutzbeauftrage (DSB) ist eine neue Funktion, die mit der DSGVO eingeführt wurde. Er steuert die Einhaltung der EU-Verordnung. Seine Aufgabe ist es, in Ihrem Unternehmen für die Einhaltung der geltenden Vorschriften in Sachen personenbezogene Daten zu sorgen und diese langfristig sicherzustellen.

Der DPO ist einer der Schlüsselakteure für die Unternehmensführung. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

01

Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Der DSB muss sich regelmäßig über die geltenden Vorschriften informieren und diese Informationen an die Stellen weiterleiten, die für die Datenverarbeitung zuständig sind, unabhängig davon, ob es sich um interne oder externe Mitarbeiter des Unternehmens handelt, bei dem er beschäftigt ist.

02

Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung

Der DSB überprüft zudem die unternehmensinternen Praktiken und Verfahren und informiert die betreffenden Personen, falls Änderungen erforderlich sind.

03

Beratung

Dank seines Fachwissens und der Überwachung der Umsetzung der Verordnung kann der DSB das Unternehmen, von dem er benannt wurde, auch zu Fragen des Datenschutzes beraten.

04

Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden

Der DSB ist das Bindeglied zwischen dem Unternehmen und den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. In diesem Sinne erleichtert er den Behörden den Zugang zu relevanten Informationen und Dokumenten.

Müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DPO) benennen?

Behörden und öffentliche Stellen sind verpflichtet, einen DPO (Data Protection Officer) zu benennen. Auch Privatunternehmen, wie z. B. Unternehmen, die in großem Umfang Gesundheitsdaten verarbeiten oder Profiling betreiben, müssen einen DPO bestellen.

Die Pflicht zur Bestellung eines DPO gilt auch für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind. Wenn Ihr Unternehmen in den Geltungsbereich der DSGVO fällt, müssen Sie Ihrer Pflicht zur Bestellung eines DPO nachkommen.

ASD Group kann Sie bei der Auslagerung Ihrer DPO-/DSB-Funktion unterstützen

EU GDPR

Wenn Sie Ihren Datenschutzbeauftragten durch die ASD Group auslagern lassen, sparen Sie eine Menge Zeit. Die Überwachung der regelkonformen Umsetzung der DSGVO ist äußerst komplex und erfordert ein gewisses Maß an Verfügbarkeit und Flexibilität. Durch die Auslagerung dieser Funktion können Sie auf die Dienstleistungen eines Experten auf diesem Gebiet zurückgreifen, der für die Bearbeitung Ihrer Anfragen ausreichend flexibel und stets verfügbar ist.

ASD Group arbeitet mit einem ausgewählten Partner und einem multidisziplinären Expertenteam zusammen, die sich auf Datenschutz und Informationssicherheit spezialisiert haben.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

Durch die Zusammenarbeit mit unserem Partner profitieren Sie von:

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