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Angesichts der Klimakrise und der rasanten Zerstörung der Wälder weltweit hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2023/1115 verabschiedet, um die Umweltauswirkungen des Konsums von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, zu reduzieren. Dieser Text schreibt Unternehmen, die bestimmte Produkte in die EU importieren oder vermarkten, insbesondere eine Sorgfaltspflicht vor.
In diesem Artikel werden wir detailliert untersuchen, was die Sorgfaltspflichterklärung ist, welche Akteure betroffen sind, welche Schritte unternommen werden müssen und welche Auswirkungen für europäische Unternehmen und ihre Partner zu erwarten sind.
Was ist die Sorgfaltspflichterklärung?
Die Sorgfaltspflicht (oder due diligence auf Englisch) ist ein vorbeugender Prozess, der Wirtschaftsakteuren vorschreibt, sicherzustellen, dass die Produkte, die sie in die Europäische Union importieren oder verkaufen, nicht zur Entwaldung oder zur Degradierung der Wälder beitragen.
Sie besteht darin, Informationen zu sammeln, zu analysieren und aufzubewahren, die eine Rückverfolgbarkeit der betroffenen Produkte von ihrem Ursprung bis zur Markteinführung in Europa ermöglichen.
Produkte, die von der Verordnung (EU) 2023/1115 betroffen sind
Die Verordnung betrifft eine Reihe von Produkten, die als hochgradig risikobehaftet gelten, zur Entwaldung beizutragen:
Zielprodukte
Beispiele
Betroffene Derivate
Holz
Schnittholz, Platten
Möbel, Papier
Soja
Samen, Öl
Tierfutter
Kakao
Bohnen, Paste
Schokolade
Kaffee
Körner, geröstet
Kapseln, Getränke
Palmöl
Rohöl
Verarbeitete Produkte
Kautschuk
Naturlatex
Reifen, Sohlen
Rinder
Fleisch, Leder
Lederverarbeitung
Die genannten Produkte unterliegen der Sorgfaltspflicht nur, wenn sie nach dem 31. Dezember 2020 produziert wurden.
Welche Produkte sind von der europäischen Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) betroffen?
Hauptziele der Verordnung
Die europäische Verordnung gegen Entwaldung verfolgt mehrere ökologische und wirtschaftliche Ziele:
Primärwälder und natürliche Ökosysteme erhalten
CO2-Emissionen im Zusammenhang mit Entwaldung reduzieren
Transparenz der Lieferketten verbessern
Importierte Entwaldung bekämpfen
Unternehmen der Agrar- und Forstwirtschaft in die Verantwortung nehmen
Wichtige Daten zu beachten
Datum
Ereignis
31. Dezember 2020
Frist für die Herstellung der betroffenen Produkte
29. Juni 2023
Offizielle Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1115 im Amtsblatt der EU
30. Dezember 2025
Inkrafttreten der Verordnung für die meisten Unternehmen
30. Juni 2026
Anwendung für Kleinstunternehmen und bestimmte KMU
Von der Sorgfaltspflichterklärung betroffene Unternehmen
Unternehmen, die an der Sorgfaltspflicht beteiligt sind.
Die Verordnung gilt für zwei Arten von Wirtschaftsakteuren:
Kategorie
Definition
Hauptpflichten
Betreiber
Importeure, Exporteure oder Hersteller, die Produkte in Verkehr bringen
Umfassende Sorgfaltspflicht
Händler
Unternehmen, die die Produkte weiterverkaufen oder vertreiben
Aufbewahrung der von den Betreibern bereitgestellten Informationen
Die KMU sind ebenfalls betroffen, wobei einige Verpflichtungen erleichtert werden können.
Die Länder, die als niedriges Risiko eingestuft sind, sind die folgenden:
Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Kap Verde, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, China, Kolumbien, Komoren, Kongo, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Kroatien, Kuba, Zypern, Tschechien, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ägypten, Estland, Eswatini, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Deutschland, Ghana, Griechenland, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Lettland, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malta, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Pakistan, Palau, Palästina, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Katar, Republik Korea, Republik Moldau, Rumänien, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Slowakei, Slowenien, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Schweden, Schweiz, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Tansania, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen.
Länder mit hohem Risiko
Mehrere Länder wurden als hochrisikobehaftet identifiziert, was zu einem vollständigen Importverbot von Holz und seinen Derivaten innerhalb der Europäischen Union geführt hat.
Belarus
Nordkorea
Myanmar
Russische Föderation
Länder mit Standardrisiko
Länder, die weder in die Kategorie niedriges Risiko noch in die Kategorie hohes Risiko fallen, werden automatisch als Länder mit Standardrisiko betrachtet. In diesem Fall sind Wirtschaftsakteure verpflichtet, sämtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen, bevor sie ihre Produkte auf den Markt der Europäischen Union bringen.
Beispiele für Länder mit Standardrisiko:
Brasilien
Kamerun
Demokratische Republik Kongo (DRK)
Elfenbeinküste
Dank regelmäßiger Gespräche zwischen den betroffenen Ländern und der Europäischen Kommission im Rahmen eines strukturierten Dialogs kann sich diese Klassifizierung im Laufe der Zeit ändern.
3. Maßnahmen zur Risikominderung
Bei identifizierten Risiken muss das Unternehmen Korrekturmaßnahmen umsetzen:
Lieferanten wechseln
Zusätzliche Audits oder Zertifizierungen anfordern
Markteinführung aussetzen
Erklärung und Rückverfolgbarkeit im europäischen Informationssystem
EUDR-Konformität: ASD Group unterstützt Sie bei Ihren Sorgfaltspflichterklärungen.
Ab dem 30. Dezember 2025 müssen alle Betreiber ihre Sorgfaltspflichterklärung in einem zentralisierten, von der Europäischen Kommission verwalteten IT-System, TRACES-NT, einreichen.
Jede Erklärung muss Folgendes enthalten:
Identität des Betreibers
Informationen über das Produkt und seine Rückverfolgbarkeit
Ergebnisse der Risikobewertung
Maßnahmen zur Risikominderung, falls zutreffend
Das System weist jeder Erklärung eine eindeutige Kennung zu, die eine erleichterte Kontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Anwendung von wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen.
Die Sanktionen können Folgendes umfassen:
Verwaltungsstrafen (bis zu 4 % des jährlichen Umsatzes des Unternehmens)
Beschlagnahmung der Produkte
Vorübergehendes Importverbot
Stichprobenkontrollen werden von den zuständigen nationalen Behörden durchgeführt, um die Konformität der Erklärungen zu überprüfen.
Auswirkungen auf europäische Unternehmen
Chancen:
Aufwertung nachhaltiger Praktiken
Bessere Kontrolle der Lieferketten
Bevorzugter Zugang zum europäischen Markt bei Konformität
Herausforderungen:
Komplexität der Geolokalisierung von Parzellen
Erhöhte administrative Belastungen
Notwendigkeit, das Personal zu schulen und die Einkaufsprozesse zu überarbeiten
Best Practices, die sofort umgesetzt werden sollten
Um den Anforderungen der Verordnung vorzugreifen, können Unternehmen:
Ein zuverlässiges Dokumentenmanagementsystem einrichten
Einkäufer und Qualitätspersonal sensibilisieren
Die frühzeitige Einhaltung kann einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Praxisbeispiele: Wie füllt man eine Standarderklärung aus?
Hier ist ein Beispiel für eine vereinfachte Übersichtstabelle:
Element
Erforderliche Informationen
Produkt
Kakaobohnen
Herkunft
Elfenbeinküste
Geolokalisierung
Breitengrad/Längengrad der Plantagen
Produktionsdatum
Februar 2024
Volumen
12 Tonnen
Lieferant
Kakaogenossenschaft Elfenbeinküste
Zertifizierung
Rainforest Alliance
Risikobewertung
Standardrisiko
Maßnahmen
Zertifizierung durch Dritte, Lieferantenaudit
Sektorale Schwerpunkte: Welche Sektoren sind am stärksten betroffen?
Holzsektor
Stark betroffen von den Anforderungen an Geolokalisierung und Forstzertifizierung (FSC, PEFC), muss der Sektor die Rückverfolgbarkeit verstärken, insbesondere für importierte Möbel.
Lebensmittelsektor (Kaffee, Kakao, Palmöl)
Die Unternehmen müssen nachweisen, dass die verwendeten Rohstoffe nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Partnerschaften mit zertifizierten Genossenschaften werden unerlässlich sein.
Leder- und Rindfleischsektor
Die Rückverfolgbarkeit der Rinder vom Weideplatz bis zum Schlachthof muss nachgewiesen werden, eine große logistische Herausforderung für einige lange Lieferketten.
Anerkannte Zertifizierungen und die Rolle von Labels
Zertifizierungen sind nicht verpflichtend, stellen jedoch einen wichtigen Nachweis zur Risikominderung dar. Hier einige Beispiele:
Zertifizierung
Bereich
Hauptvorteil
FSC
Holz
Nachhaltige Forstwirtschaft
PEFC
Holz
Zertifizierte Rückverfolgbarkeitskette
RSPO
Palmöl
Nachhaltige und überprüfte Produktion
Rainforest Alliance
Kakao, Kaffee
Strenge soziale und ökologische Kriterien
Unternehmen können Zertifizierungen, interne Audits und geografische Daten kombinieren, um ihre Konformität sicherzustellen.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Kampf gegen importierte Entwaldung. Die Erklärung zur sorgfältigen Prüfung (Due Diligence) wird zu einem zentralen Instrument der europäischen Umweltpolitik und verpflichtet Unternehmen, konkret für die Nachhaltigkeit der Wälder zu handeln.
Wirtschaftliche Akteure müssen sich jetzt an diese neuen Verpflichtungen anpassen, um Sanktionen und Marktunterbrechungen zu vermeiden. Die Vorbereitung des Informationssystems, die Schulung der Teams und der Aufbau nachhaltiger Beziehungen zu verantwortungsvollen Lieferanten werden die Schlüssel zur Einhaltung der Vorschriften sein.
ASD Group unterstützt Sie im Kontext der EUDR.
Angesichts der neuen Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1115 unterstützt ASD Group Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften für ihre Import- oder Exportgeschäfte mit Produkten, die ein Risiko der Entwaldung darstellen. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Eingabe der Erklärung zur sorgfältigen Prüfung im TRACES-NT-System.
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3. April 2026
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