Die Benennung eines steuerlichen Vertreters ist für alle Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union haben und eine in Frankreich gelegene Immobilie verkaufen möchten, gesetzlich vorgeschrieben.
Daher müssen Sie, wenn Sie nicht in der Europäischen Union ansässig sind, zwingend einen Steuervertreter in Frankreich in folgenden Fällen benennen:
In Ermangelung der Benennung eines steuerlichen Vertreters kann die Urkunde bei der französischen Steuerbehörde nicht registriert werden. Demzufolge kann der Verkauf in Abwesenheit eines steuerlichen Vertreters nicht durchgeführt werden.
In bestimmten, sehr genau festgelegten Fällen können Abschläge, Steuerfreibeträge und die Entbindung von der Pflicht der Benennung eines Steuervertreters Anwendung finden. Kontaktieren Sie unsere Rechtsberater, um zu wissen, ob Sie diese Regelungen in Anspruch nehmen können.
ASD Group ermittelt in Zusammenarbeit mit dem Notar:
ASD Group vertritt Sie als Steuervertreter bei Steuerprüfungen, um Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.
Steuersatz für Privatpersonen:
Steuersatz für Unternehmen: