Ebenso wie europäische Unternehmen haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union Anspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer, die sie in einem der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gezahlt haben. Die Erstattung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer ist jedoch nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Beispielsweise unterscheiden sich bestimmte Verfahrensschritte von Land zu Land:
Darüber hinaus verlangen viele EU-Mitgliedsstaaten, dass der Erstattungsantrag von einem, von der lokalen Steuerbehörde bevollmächtigten, Steuervertreter eingereicht wird. Wenn die Ernennung eines Steuervertreters nicht obligatorisch ist, haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU immer noch die Möglichkeit, einen Fiskalbevollmächtigten mit der Durchführung aller Verfahren unter ihrer Verantwortung zu beauftragen.
Die Rückerstattung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer, durch ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen, kann komplex sein.
Eine eingehende Analyse der Geschäftstätigkeit und aller Rechnungen, mit Nennung der zu erstattenden Mehrwertsteuer, ist unerlässlich in Bezug auf behördlichen Vorschriften, um festzustellen, ob alle Bedingungen für die Erstattung erfüllt sind.
Im Falle eines Irrtums ist die Mehrwertsteuer endgültig verloren. Daher ist die Wahl des Steuervertreters oder Steuerbevollmächtigten entscheidend für den Erfolg des Erstattungsantrags.
Die ASD Group hat über 20 Jahre Erfahrung in der Mehrwertsteuer-Rückerstattung, verfügt ein Netzwerk von Agenturen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und ein Team von Steuerspezialisten, die mit den lokalen Vorschriften vertraut sind. Entscheiden Sie sich für die ASD Group, bedeutet dies, dass Sie einen einzigen Ansprechpartner haben werden, der sich um den Gesamtablauf Ihrer Erstattungsanträge kümmert. Dies beinhaltet:
01
die Datenprüfung und Analyse der erstattungsfähigen Ausgaben;
02
die Überprüfung der Ausgabebelege;
03
die Vorbereitung und Einreichung des Antrags;
04
die Betreuung des Antrags durch die örtliche Verwaltung und Auskünfte zu möglichen Rückfragen und weiterem Informationsbedarf;
05
die Rückzahlung der zu erstattenden Summe.
Die steuerlichen Transformationen und Digitalisierungen sind weit verbreitet. Um bei Fragen der digitalen Besteuerung an vorderster Front zu stehen, investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Verwaltung von Verpflichtungen und den Austausch zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörde erleichtern.