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In bestimmten EU-Mitgliedsstaaten ist die Ernennung eines Fiskalvertreters gesetzlich vorgeschrieben für alle Unternehmen, die außerhalb der EU ihren Sitz haben und die steuerpflichtige Operationen auf EU-Staatsgebiet durchführen:
Die unterlassene Benennung eines Fiskalvertreters wird von den europäischen Steuerbehörden sehr streng bestraft und verunmöglicht jegliche Mehrwertsteuererstattung.
Man muss außerdem wissen, dass sich die europäischen Partner (Lieferanten, Dienstleister, Kunden, Marketplaces…) systematisch weigern, mit ausländischen Unternehmen zu verhandeln, die ihrer Verpflichtung, einen Fiskalvertreter zu ernennen, nicht nachgekommen sind, aufgrund des für sie damit verbundenen Risikos.
Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus bietet der Fiskalvertreter eine einfache, günstige Alternative zur physische Ansiedlung in Form einer Filiale oder Niederlassung.
Der Fiskalvertreter hilft ausländischen Unternehmen, in den europäischen Markt einzudringen und dabei die Kosten und Zwänge einer physischen Ansiedlung zu vermeiden, die insbesondere die Schaffung einer Struktur und die Führung einer eigenen Buchhaltung impliziert.
So muss ein ausländisches Unternehmen, das einen Fiskalvertreter in einem EU-Mitgliedsstaat benannt hat, keine Gewinnsteuer in diesem Mitgliedsstaat zahlen.
Die Tätigkeit wird von dem Vermittler des Fiskalvertreters komplett aus dem Ausland gesteuert; dieser kommt sämtlichen Verpflichtungen im Bereich Umsatzsteuer bei den örtlichen Steuerbehörden nach: Beantragung der Umsatzsteuer-ID.-Nr., Einreichung der periodischen Erklärungen und Entrichtung der Mehrwertsteuer, Einreichung der Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer etc…
Die EU-Mehrwertsteuervorschriften sind eine komplexe Materie, die sich in ständiger Entwicklung befindet und die besonderes Fachwissen erfordert.
Mit der ASD Group steht Ihnen ein Team von Steuerfachleuten zur Seite, die sich auf die EU-Mehrwertsteuervorschriften spezialisiert haben, sodass Sie die Sicherheit Ihrer Tätigkeit gewährleisten können.
Außerdem ist die ASD Group seit über 20 Jahren ein verlässlicher Gesprächspartner der europäischen Steuerverwaltungen und als solcher der Garant der Kontinuität Ihrer Geschäftstätigkeit in der EU und Ihre Verbindung zu den europäischen Steuerbehörden.
Die ASD Group unterhält ein Filialnetz in 25 Ländern in und außerhalb Europas.
Die Transformation und Digitalisierung der Umsatzsteuer werden Standard.
Zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalsteuer investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Erfüllung der Verpflichtungen und den Austausch zwischen den Steuerzahlern und den Steuerbehörden erleichtern.