Ein Unternehmen, welches außerhalb der Europäischen Union steuerpflichtige Aktivitäten durchführt, ist dazu verpflichtet, eine feste Niederlassung zu haben oder sich bei der kommunalen Steuerbehörde anzumelden, um seine steuerpflichtigen Aktivitäten nachzuweisen und Steuern an die Staatsbehörde zu entrichten.
Wenn Sie ein ausländisches Unternehmen sind und steuerpflichtige Aktivitäten in Marokko, Kanada, den Vereinigten Staaten, Hongkong, Dubai, Indonesien und Australien durchführen, können Sie unter gewissen Bedingungen einen Steuervertreter in diesen Ländern beauftragen, um den Steuerpflichten gerecht zu werden.
Zögern Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns, wir finden die beste Lösung für Sie und begleiten Sie bei der Entwicklung Ihrer Aktivitäten in diesen Ländern außerhalb der Europäischen Union.