Mit unserem Fachwissen und dank unseres eigens mit der Erstellung und Verwaltung Ihrer Meldungen für EU-Dienstleistungen befassten Expertengruppe können wir Sie auf vielfältige Weise unterstützen.
Erstellung, Überprüfung und Versand von DEB, DES und Intrastat-Meldungen
Detaillierte, monatliche Analyse und Kontrolle all Ihrer Rechnungsströme
Erfassung und Überprüfung der Konformität von Rechnungen und Zollnomenklaturen
Suche nach und Überprüfung von Zollnomenklaturen
Hilfestellung bei Verwaltungs- oder Zollkontrollen
Organisation von speziell auf die Handhabung von DEB/DES ausgerichteten Ausbildungen – angepasst an Ihre Mitarbeiter
Die DES ist eine Meldung, die seit dem 1. Januar 2010 für diejenigen französischen Unternehmen verpflichtend ist, die für andere, in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässige Unternehmen Dienstleistungen erbringen.
Die Meldung für EU-Dienstleistungen stellt eine Zusammenfassung aller durchgeführten Tätigkeiten dar und muss der Zollverwaltung gemeldet werden, damit diese die umsatzsteuerliche Behandlung der innergemeinschaftlichen Dienstleistungen überprüfen kann.
Wenn ein französisches, mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen gegenwärtig innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbringt, muss es eine Meldung für EU-Dienstleistungen (DES) ausfüllen. Im Gegensatz zur DEB ist für die Fälligkeit einer DES kein Mindestbetrag erforderlich: sobald es sich um eine innergemeinschaftlich erbrachte Dienstleistung handelt, ist man verpflichtet, schon ab dem ersten Euro eine DES zu erstellen.
Die Zollbehörde ist verantwortlich für den gesamten technischen Teil der Meldung für EU-Dienstleistungen (z.B. für deren Fernmeldung), während die Generaldirektion für öffentliche Finanzen in Frankreich (direction générale des finances publiques, DGFiP) mit dem gesamten Verordnungsaspekten befasst ist (z.B. Hilfestellung für Fernanmelder, Art und Ort der betroffenen Dienstleistungen, Ausrichtung, Begriff des Steuerpflichtigen, des wirtschaftlichen Sitzes und dauerhaften Sitzes der Betriebsstätte, etc.).
Wenn Sie die Erstellung Ihrer DES auf einschlägige Experten übertragen, können Sie so auf seriöse, professionelle und wirksame Dienstleistungen zurückgreifen, die zudem unter Beachtung von geltenden Rechtsvorschriften und Meldefristen erbracht werden.
01
Die D.E.S ist eine Meldung, die bei der Zollbehörde eingereicht werden muss.
02
Für den Fall, dass die D.E.S. nicht eingereicht wird, hat der Gesetzgeber schwere Strafen vorgesehen. Geldstrafen können eine Summe von bis zu 1.500 Euro pro nicht gemeldeten Monat erreichen.
03
Den Unternehmen ist per Gesetz erlaubt, externe Dienstleister mit der Erstellung ihrer DEB/DES/Intrastat zu beauftragen.
04
Bei der DEB und der DES handelt es sich um zwei verschiedene Meldungen. Die DES ist schon für die erste Dienstleistung vorgeschrieben