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Europäische Union: Mehrwertsteuererstattung 13. Richtlinie – Frist bis zum 30. Juni 2025 gesetzt

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Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das Recht, sich die Mehrwertsteuer, die sie in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten gezahlt haben, erstatten zu lassen.

In diesem Jahr müssen alle Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer (13. Richtlinie), die im Jahr 2024 von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gezahlt wurde, in den meisten Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.

Bitte halten Sie sich an diese Fristen, da Sie sonst die 2024 gezahlte Mehrwertsteuer endgültig verlieren können.

Zur Erinnerung: Einige EU-Mitgliedstaaten verlangen, dass der Erstattungsantrag von einem Steuervertreter eingereicht wird, der von der örtlichen Steuerbehörde zugelassen ist.

Die ASD Group unterstützt Sie bei der Erledigung Ihrer Steuerformalitäten, indem sie für Sie die Verfahren durchführt, die für den reibungslosen Ablauf Ihrer internationalen Geschäfte erforderlich sind.

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Quelle: ASD Group

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