Die französischen Zollbehörden (Direction générale des Douanes et Droits indirects – DGGDI) haben eine Informationsnotiz zur Einführung der Kleinsendungssteuer veröffentlicht, vorgesehen in Artikel 22 des Finanzgesetzesentwurfs für 2026. Diese Steuer betrifft Sendungen mit geringem Wert (unter 150 €) aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Wesentliches zu dieser Steuer :

  • Sie wird für jeden importierten Artikel zusätzlich zu den Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben berechnet, sobald eine vereinfachte Erklärung (H7) verwendet wird.
  • Der Senat hat die Steuer auf 5 € pro Artikel festgelegt.
  • Sie gilt für alle Importarten: B2B, B2C und C2C. Die Steuer betrifft das französische Festland, Monaco sowie die Departements Martinique, Guadeloupe und Réunion, mit Ausnahme der befreiten Gebiete Französisch-Guayana und Mayotte.
  • Das Inkrafttreten erfolgt gemäß dem Finanzgesetz 2026 nach endgültiger Verabschiedung des Textes.

Diese Maßnahme ist Teil eines europäischen Vorgehens, das auf die Vereinheitlichung der Besteuerung von importierten Kleinsendungen und die Begrenzung unlauteren Wettbewerbs im Onlinehandel abzielt. Die Europäische Union sieht ebenfalls die Einführung pauschaler Zölle für diese Sendungen vor.

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Quelle: douane.gouv.fr (auf Französisch)