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Portugal: Verschiebung der Anforderung einer qualifizierten digitalen Signatur für die elektronische Rechnungsstellung

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Der Vorschlag für den portugiesischen Staatshaushalt 2025 (OE 2025) wurde im Oktober dem Parlament vorgelegt und von diesem angenommen.

Die Verpflichtung, jede elektronische Rechnung mit einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen, hätte am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen (nach mehreren aufeinanderfolgenden Verlängerungen).

Der Vorschlag für den Staatshaushalt sieht jedoch vor, dass PDF-Rechnungen bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin für alle steuerrechtlichen Zwecke als elektronische Rechnungen gelten.

Das bedeutet, dass die Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten digitalen Signatur auf elektronischen Rechnungen erneut verschoben wird. Das neue Datum für das Inkrafttreten dieser Verpflichtung ist nun der 1. Januar 2026.

Um mehr zu erfahren, wenden Sie sich direkt an unsere Experten!

Quelle: Vorschlag für den portugiesischen Staatshaushalt (auf Englisch)

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