Wie wir in der vorherigen Nachricht zu diesem Thema erwähnt haben, hat Präsident Nicușor Dan das neue Steuerpaket offiziell unterzeichnet, das insbesondere die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze umfasst. Diese Maßnahmen treten am 1. August 2025 in Kraft und sehen vor, dass:
- Der Standardsatz der Mehrwertsteuer wird von 19 % auf 21 % steigen.
- Ein einheitlicher ermäßigter Satz von 11 % wird anstelle der bisherigen Sätze von 5 % und 9 % angewendet.
Der ermäßigte Satz von 11 % betrifft:
- Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch
- Lebensmittel (mit Ausnahme von alkoholischen Getränken, zuckerhaltigen Produkten mit mehr als 10 g Zucker pro 100 g und bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln)
- Die Wasserversorgung und Bewässerungsdienste
- Landwirtschaftliche Betriebsmittel: Düngemittel, Pestizide, Saatgut und damit verbundene Dienstleistungen
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (ausgenommen Publikationen mit überwiegend Audio-, Video- oder Werbeinhalten)
- Zugang zu kulturellen Stätten: Museen, Schlösser, botanische Gärten usw.
- Brennholz und Holzpellets (unter bestimmten Bedingungen)
- Wärmeenergie für Heizungen (für bestimmte Verbrauchergruppen)
- Sozialer Wohnungsbau und bestimmte gleichgestellte Immobilien (strenge Definitionen)
- Hotellerie und Campingplätze
- Restaurants und Gastronomiedienste (ausgenommen alkoholische Getränke und zuckerhaltige Getränke)
Übergangsregelungen für Immobilien
Der ermäßigte Satz von 9 % für Wohnungen wird ab dem 1. August 2025 abgeschafft.
Käufer, die vor diesem Datum einen Vorvertrag unterzeichnet haben, können von dem ermäßigten Satz profitieren, sofern sie eine Mindestanazahlung von 20 % nachweisen können.
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Wenn Sie mehr über die Auswirkungen dieser steuerlichen Änderungen auf Ihr Unternehmen erfahren möchten, zögern Sie nicht, die Experten von ASD Group zu kontaktieren. Sie können Sie bei der Interpretation und Umsetzung dieser neuen Verpflichtungen unterstützen.
Quelle: Rumänisches Parlament (auf Rumänisch)