Ab dem 1. Januar 2027 führt die Slowakei die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen ein. Diese Reform ist Teil der Digitalisierung der Finanzverwaltung und stellt einen Schritt zur europäischen Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung dar.
Was ändert sich durch die elektronische Rechnungsstellung?
Papierrechnungen werden schrittweise durch strukturierte elektronische Rechnungen ersetzt, z. B. im XML-Format, was eine automatisierte Verarbeitung ohne manuelle Dateneingabe ermöglicht.
Die Übermittlung der Rechnungen muss über einen zertifizierten Dienstleister erfolgen, der sogenannte „digitale Operator“. Dieser gewährleistet eine sichere Zustellung und die automatische Weiterleitung der Daten an die slowakische Finanzverwaltung.
Wer ist von dieser Pflicht betroffen?
Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wird für in der Slowakei ansässige Umsatzsteuerpflichtige bei inländischen Geschäftsvorgängen verpflichtend.
Der Empfang elektronischer Rechnungen wird für alle umsatzsteuerpflichtigen Personen in der Slowakei verpflichtend, insbesondere für Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Vermieter. Auch ohne Ausstellungspflicht müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Bei Nichteinhaltung der Pflichten (Verspätung, Fehler oder fehlende Übermittlung) drohen finanzielle Sanktionen. Die Bußgelder können bis zu 10.000 EUR betragen und bei wiederholten Verstößen bis zu 100.000 EUR erreichen.
Welche Vorteile bietet die elektronische Rechnungsstellung?
Die elektronische Rechnungsstellung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, sowohl hinsichtlich Effizienz als auch Sicherheit und Compliance.
- Automatisierung von Prozessen und Reduzierung manueller Tätigkeiten;
- Verringerung von Fehlern;
- Sicherung des Datenaustauschs;
- Kompatibilität mit europäischen Standards.
Wie sieht der Umsetzungszeitplan aus?
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei erfolgt nach einem schrittweisen Zeitplan, der es Unternehmen ermöglicht, die Änderungen rechtzeitig vorzubereiten.
- Mai 2026: freiwillige Phase der elektronischen Rechnungsstellung;
- Januar 2027: Inkrafttreten der Verpflichtung.
Wir empfehlen Ihnen, diese Entwicklung bereits jetzt vorzubereiten, insbesondere durch Anpassung Ihrer Systeme und internen Prozesse.
Wie können Sie Ihre Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei bewältigen?
ASD Group unterstützt Unternehmen bei ihren internationalen steuerlichen und regulatorischen Pflichten, insbesondere in der Slowakei.
Unsere Experten helfen Ihnen, die Entwicklungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung vorwegzunehmen, Ihre Verfahren abzusichern und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Durch unsere Begleitung profitieren Sie von einer individuellen Betreuung bei der Einführung Ihrer Lösungen und der Erfüllung Ihrer lokalen Pflichten.
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Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin
Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.


