CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) : Antizipieren Sie Ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der CO2-Steuer ganz einfach
SIE IMPORTIEREN IN DIE EUROPÄISCHE UNION PRODUKTE, DIE DEM CBAM UNTERLIEGEN, AUS DRITTLÄNDERN UND MÖCHTEN BEZÜGLICH DER CO2-STEUER AN DEN GRENZEN (CBAM) KONFORM BLEIBEN? WIR ÜBERNEHMEN FÜR SIE DIE GESAMTHEIT IHRER CBAM-VERPFLICHTUNGEN.
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wird auch als CO2-Steuer an den Grenzen bezeichnet (auf Englisch: CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism). Es handelt sich um eine Umweltsteuer, die von der Europäischen Union eingeführt wurde, um CO2-Verlagerungen zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und ausländischen Produzenten zu gewährleisten.
Er ist Teil des European Green Deal und ergänzt das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS), das den europäischen Industrien Kosten für CO2 auferlegt.
Der CBAM ist ein umweltbezogener tarifärer Ausgleichsmechanismus, der auf die Einfuhr bestimmter kohlenstoffintensiver Produkte (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Strom) anwendbar ist.
Sein Prinzip ist einfach:
Wenn ein Gut in die Europäische Union eingeführt wird, muss der Importeur einen CO2-Kostenbetrag zahlen, der dem entspricht, den ein in der EU ansässiger Produzent tragen müsste.
Mit anderen Worten wendet der CBAM auf Importe einen an den europäischen Markt angepassten CO2-Preis an, um zu vermeiden, dass:
Europäische Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltstandards verlagern.
Ausländische Produkte, die günstiger sind, weil sie keinem CO2-Preis unterliegen, eine Wettbewerbsverzerrung schaffen.
In diesem Kontext begleitet ASD Group als zertifizierter autorisierter Meldepflichtiger für CBAM die Unternehmen bei der Verwaltung und Absicherung ihrer Meldepflichten und ermöglicht es ihnen, konform zu bleiben und ihre Verfahren zu vereinfachen.
GEHEN SIE KEINE RISIKEN EIN!
ÜBERTRAGEN SIE IHRE CBAM/CO2-STEUER-FORMALITÄTEN AN UNSERE EXPERTEN UND KONZENTRIEREN SIE SICH AUF IHRE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT!
In welchen Fällen muss der CBAM (CO2-Steuer) gemeldet werden?
Die Steuer im Zusammenhang mit dem CBAM (CO2-Steuer an den Grenzen) muss gemeldet werden, wenn eine Einfuhr alle folgenden Bedingungen erfüllt:
Sie importieren in die Europäische Union
Die Meldung ist obligatorisch, wenn die Waren:
Auf das Zollgebiet der EU gelangen
In den freien Verkehr überführt werden (sie können sich frei auf dem europäischen Markt bewegen)
Die Produkte stammen aus einem Land außerhalb der EU
Der CBAM betrifft ausschließlich Einfuhren aus einem Drittland.
Intra-EU-Handel ist nicht betroffen.
Sie sind der in der Zollanmeldung genannte Importeur
Die Verpflichtung liegt bei:
Dem in der EU ansässigen Importeur
Oder seinem indirekten Vertreter
Mit anderen Worten muss das Unternehmen, das die Waren in den freien Verkehr überführt, die CBAM-Konformität sicherstellen.
Je nach Zeitraum
Übergangsphase (2023-2025)
Viermal jährliche Meldung der CO2-Emissionen
Derzeit keine finanzielle Verpflichtung
Ab 2026
Erhalt des Status als autorisierter CBAM-Meldepflichtiger
Jährliche Meldung
Kauf und Abgabe von CBAM-Zertifikaten
Prüfung der Emissionen durch eine akkreditierte Stelle
Die Waren gehören zu den betroffenen Sektoren
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt der CBAM insbesondere für:
Produkte aus Eisen und Stahl
Aluminium
Zement
Düngemittel
Strom
Wasserstoff
Wenn der Zolltarifcode (NC) Ihrer Produkte in der CBAM-Regelliste aufgeführt ist, ist die Meldung erforderlich.
Sie unterliegen nicht dem CBAM, wenn:
Die Produkte nicht in der Regelliste aufgeführt sind
Es sich um einen Transit ohne Überführung in den freien Verkehr handelt
CBAM: Gewährleisten Sie Ihre Konformität in aller Ruhe
Der CBAM bzw. die CO2-Steuer an den Grenzen gilt für Einfuhren in die Europäische Union kohlenstoffintensiver Produkte wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Die Verpflichtung betrifft ausschließlich Einfuhren aus Drittländern und basiert auf der Überführung der Waren in den freien Verkehr in der EU.
Jeder Importeur muss die direkten und gegebenenfalls indirekten CO₂-Emissionen im Zusammenhang mit der Herstellung der importierten Güter melden.
Die Daten müssen vom ausländischen Produzenten bereitgestellt oder andernfalls durch von der Europäischen Kommission veröffentlichte Standardwerte ersetzt werden.
Ab 2026 werden die Meldungen jährlich und der Importeur muss CBAM-Zertifikate entsprechend den gemeldeten Emissionen abgeben, deren Preis an den europäischen CO2-Markt (EU ETS) gekoppelt ist.
Bei Nichtkonformität können Bußgelder, eine obligatorische Nachmeldung und sogar die Blockade der Importe bis zur Erfüllung der Verpflichtungen drohen.
Sie möchten effizient und ohne administrativen Aufwand CBAM (CO2-Steuer)-konform sein, stoßen jedoch auf folgende Herausforderungen?
Regulatorische Komplexität
Der Rahmen des CBAM, auch CO2-Steuer an den Grenzen genannt, entwickelt sich regelmäßig weiter und es ist nicht immer einfach zu wissen, welche Produkte betroffen sind oder welche Ausnahmen gelten. Den Übergang von der Übergangsphase zur endgültigen Phase zu antizipieren erfordert eine ständige Beobachtung.
Erfassung und Zuverlässigkeit der CO2-Daten
Präzise Daten zu den Emissionen Ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu erhalten, ist oft kompliziert. Ohne zuverlässige Informationen riskieren Sie höhere Kosten oder Fehler in Ihren Meldungen.
Schwierige interne Koordination
Der CBAM beansprucht mehrere Abteilungen: Zoll, Einkauf, Finanzen und Nachhaltigkeit. Ohne klare Prozesse steigen die Risiken von Fehlern und Verzögerungen schnell.
Ungewisse finanzielle Auswirkungen
Ab 2026 setzt der obligatorische Kauf von CBAM-Zertifikaten Ihr Unternehmen der Volatilität des europäischen CO2-Marktes aus und kann Ihre Importkosten belasten.
Bußgeldrisiko
Bei Nichtkonformität können Sie mit Bußgeldern, einer obligatorischen Nachmeldung und sogar der Blockade Ihrer Importe rechnen.
Anpassung der Lieferantenverträge
Der CBAM erfordert es, die Übermittlung der CO2-Daten abzusichern und Ihre Verträge anzupassen, um die emissionsbezogenen Verpflichtungen einzubeziehen.
ASD Group begleitet Sie, um diese Herausforderungen effizient zu meistern.
Netzwerk aus 20 Niederlassungen in Europa und weltweit
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Präsenz in 18 Ländern in Europa und weltweit
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Kundenunternehmen in der Industrie, im Einzelhandel, im E-Commerce...
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Wie erleichtert ASD Group Ihre CBAM-Formalitäten dank seiner Experten?
Bei ASD Group wissen wir, dass die CO2-Steuer an den Grenzen (CBAM) komplex und zeitaufwendig wirken kann. Unsere Experten begleiten Ihr Unternehmen bei jedem Schritt, damit Sie konform, ruhig und effizient bleiben können.
Personalisierte Diagnose
Wir ermitteln schnell, ob Ihre Produkte betroffen sind, und bewerten Ihre genauen Verpflichtungen entsprechend Ihren Importströmen.
Vollständige Verwaltung der Meldungen
Wir übernehmen die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Meldungen, sei es in der Übergangsphase oder für die endgültige Phase ab 2026.
Nachverfolgung und Support
Nach der Einreichung sorgen wir für eine Nachverfolgung, um alle Fragen oder zusätzlichen Informationsanfragen der Behörden zu bearbeiten. Wir bieten auch kontinuierlichen Support, um Ihnen zu helfen, Ihre Meldeprozesse zu verstehen und zu verbessern.
Jahre Erfahrung in der internationalen Entwicklung
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Die Gründe, ASD Group zu beauftragen
Expertise
Unser Team aus CBAM-Spezialisten steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen fachkundige Beratung und eine personalisierte Begleitung zu bieten.
Zertifizierung
ASD Group verfügt über den Status eines autorisierten CBAM-Meldepflichtigen, der es ermöglicht, Ihre Importverfahren abzusichern und zu vereinfachen, indem die Verpflichtungen im Zusammenhang mit CO₂-Emissionen übernommen werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Risiken von Fehlern und Nichtkonformität.
Begleitung
Derzeit kann ASD Group Sie begleiten, wenn Ihr Unternehmen weniger als 50 Tonnen CBAM-unterliegender Produkte importiert, sowie bei den kombinierten Importen von Wasserstoff und Strom, und deckt damit fast 90 % der Ströme ab.
Know-how
Unser Know-how ermöglicht es uns, seit mehr als 25 Jahren ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für die europäischen Steuer- und Zollbehörden zu sein, der der Garant für Ihre Aktivitäten in der EU und für Ihr Ansehen bei den europäischen Steuer- und Zollbehörden ist.
Reaktionsfähigkeit
Wir beantworten alle Anfragen unserer Kunden innerhalb einer Frist von 48 Arbeitsstunden und gewährleisten so eine flüssige und effiziente Kommunikation während des gesamten Prozesses.
Ständige regulatorische Beobachtung
Unsere Experten halten eine ständige Überwachung der regulatorischen Entwicklungen aufrecht, sodass Sie informiert bleiben und sich schnell an Veränderungen anpassen können.
Dedizierter Berater
Jeder Kunde wird einem dedizierten Account Manager zugewiesen, der ihn während des gesamten Weges mit uns begleitet und einen personalisierten Service sowie eine vertrauensvolle Beziehung gewährleistet.
Zuverlässigkeit
Eine Garantie für die Arbeitsqualität und die Sicherheit Ihrer Formalitäten im Zusammenhang mit CBAM, um Ihre Daten zu schützen und Risiken zu minimieren.
Digitalisierung
Wir entwickeln unsere eigenen spezifischen Softwarelösungen, die die Kontrolle von Strömen und Schwellenwerten, eine elektronische Datenverwaltung, Erinnerungen an Fristen usw. ermöglichen... Alle sind auf unserer 100 % online verfügbaren Multiservice-Plattform MyASD verfügbar.
Mein Unternehmen ist dank ASD Group in Bezug auf MwSt. und Intrastat vollkommen konform – das ist alles, was ich verlange. Mission erfüllt.
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Der Mehrwert von ASD Group lag in der Verfügbarkeit der Ansprechpartner, der Antwortzeit, der Bearbeitung der Dossiers – kurz: in effizienten Teams.
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Um unser Angebot zu ergänzen, benötigten wir einen Spezialisten für steuerliche Fragen im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen.
Es erschien uns natürlich, die Gesellschaft ASD Group zu kontaktieren, die für ihre Kompetenzen im Bereich der internationalen Steuer bekannt ist.
04 / 05
Wir möchten uns wirklich alle bei Ihnen für den besonderen Einsatz bedanken, den Sie bei der Bearbeitung unserer Dossiers leisten (vor allem dieses Wochenende!).
Wir können sehr anspruchsvoll sein, aber wir sind wirklich glücklich, mit Ihnen und Ihrem Team zusammenzuarbeiten!
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ASD Group hat es verstanden, uns seine Expertise sowohl bei der Konformität unserer MwSt.-Meldungen als auch bei der Konformität unserer Verkaufsrechnungen und deren Besonderheiten in den Ländern Europas zur Verfügung zu stellen.
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