Slowenien hat über das Statistical Office of the Republic of Slovenia eine Anhebung der Intrastat-Meldeschwellen ab dem 1. Januar 2026 bekannt gegeben.

Diese Änderung betrifft Unternehmen, die Waren innerhalb der Europäischen Union handeln, und wirkt sich unmittelbar auf die Intrastat-Meldepflichten aus.

Neue Intrastat-Schwellenwerte in Slowenien 2026

Ab dem Berichtsjahr 2026 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Eingänge: 300.000 EUR (gegenüber 240.000 EUR im Jahr 2025)
  • Versendungen: 280.000 EUR (gegenüber 270.000 EUR im Jahr 2025)

Intrastat-Meldepflichten

Unternehmen müssen monatliche Intrastat-Meldungen abgeben, sobald der Gesamtwert ihrer innergemeinschaftlichen Warenverkehre die geltenden Schwellenwerte innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschreitet.

Diese Aktualisierung der Schwellenwerte kann dazu führen, dass neue Unternehmen meldepflichtig werden oder den Meldepflichtstatus bereits aktiver Unternehmen ändern.

Wichtig zu beachten

Die Überarbeitung der Intrastat-Schwellenwerte in Slowenien für 2026 ist ein wichtiger Aspekt, den Unternehmen, die im innereuropäischen Handel tätig sind, rechtzeitig berücksichtigen sollten, um die Einhaltung der statistischen Pflichten zu gewährleisten.

Überschreiten Sie die Schwellenwerte? Wir helfen Ihnen, Ihre Intrastat-Meldungen einfach zu verwalten!

Quelle: stat.si (PDF auf Englisch)

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Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.