Die französische Verwaltung hat eine wesentliche Änderung der für Importe unter dem Verfahren 4200 geltenden Regeln für DDP-Operationen (Delivered Duty Paid) angekündigt, die von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden, die als Importeure auf französischem Hoheitsgebiet auftreten, insbesondere britische Gesellschaften.
Welche Verpflichtungen gelten ab dem 1. Januar 2026 für britische Unternehmen bei DDP-Transaktionen?
Ab diesem Datum müssen alle britischen Unternehmen, die unter dem DDP-Regime nach Frankreich importieren möchten, neue Verpflichtungen erfüllen:
- Eine individuelle französische Umsatzsteuernummer beantragen (Bearbeitungszeit: 4 bis 8 Wochen)
- Eine monatliche Umsatzsteuererklärung bei der französischen Steuerbehörde einreichen
- Eine monatliche Zusammenfassende Meldung (EC Sales List) über innergemeinschaftliche Umsätze einreichen
- Eine monatliche Intrastat-Meldung einreichen, wenn das Unternehmen in das vom Zoll festgelegte Panel aufgenommen wurde
- Der Steuerbevollmächtigte muss alle innergemeinschaftlichen Transaktionen deklarieren, einschließlich derer, die von einem anderen Spediteur abgewickelt werden
Achtung: Ohne eine französische Umsatzsteuernummer sind einmalige DDP-Transaktionen nicht mehr möglich.
Warum jetzt schon handeln?
Die Bearbeitungszeit für die Beantragung einer Umsatzsteuernummer in Frankreich kann bis zu 8 Wochen betragen. Es ist daher unerlässlich, diese Formalitäten jetzt schon zu erledigen, um Ihre Geschäftsaktivitäten nicht zu behindern.
ASD Group kann Ihr Steuerbevollmächtigter werden und als Ihr einziger Ansprechpartner gegenüber der französischen Verwaltung agieren. Wir unterstützen Sie bei allen Registrierungs- und Steuerkonformitätsverfahren.
Was sich nicht ändert
- Die Zollabfertigung im indirekten Regime bleibt möglich
- Die Steuernummer des britischen Unternehmens wird anstelle der des Vertreters verwendet
Die erhöhte Belastung der Verwaltungen könnte jedoch die Bearbeitungszeiten verlängern. Wir empfehlen Ihnen, sich schnell bei unseren Diensten vorzuregistrieren.
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Ein einfacher Vertrag und eine Vollmacht genügen, damit wir Sie effektiv gegenüber den französischen Behörden vertreten können.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um die erforderlichen Formulare zu erhalten und auszufüllen.
Quelle: Französische Steuerbehörde