Wir berichteten darüber im Juli 2025: Die „Entwaldungsverordnung“ (EUDR) sollte ursprünglich am 30. Dezember 2025 in Kraft treten. Dieser Termin wurde nun verschoben. Eine Verschiebung um ein Jahr wurde am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Verordnung (EU) 2025/2650 sieht nun die Anwendung der EUDR ab dem 30. Dezember 2026 vor, mit einem Stichtag am 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen.

Die im Juni 2023 verabschiedete EUDR zielt darauf ab, Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen, indem das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt oder die Ausfuhr von Erzeugnissen aus Entwaldung nach dem 30. Dezember 2020 untersagt wird. Damit trägt sie zum Schutz der Waldökosysteme und zur Bekämpfung des Klimawandels bei.

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Quelle: douane.gouv.fr (auf Französisch)