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Europäische Union: Mehrwertsteuererstattung 8. Richtlinie – Frist bis zum 30. September 2025 gesetzt

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In diesem Jahr müssen die Anträge auf Erstattung der im Jahr 2024 von Unternehmen mit Sitz in der EU gezahlten Mehrwertsteuer (8. Richtlinie) spätestens bis zum 30. September 2025 eingereicht werden.

Bitte halten Sie diese Fristen ein, da Sie andernfalls den Anspruch auf Erstattung der im Jahr 2024 gezahlten Mehrwertsteuer verlieren könnten.

Die ASD Group unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihrer steuerlichen Formalitäten und übernimmt für Sie die notwendigen Verfahren, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer internationalen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten.

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Quelle: ASD Group

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