Das Europäische Parlament hat neue Maßnahmen speziell in Bezug auf die Entsendung von Kraftfahrern eingeführt, die am 2. Februar 2022 in Kraft getreten sind. Darunter fallen insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Die Entlohnung entsandter Fahrer wird nach den Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats festgelegt;
  • die Verpflichtung zur Benennung eines Ansprechpartners im Aufnahmemitgliedstaat wird abgeschafft;
  • die Entsendemeldung über die nationalen Systeme im Aufnahmemitgliedstaat, in den der Kraftfahrer entsandt wird, entfällt;
  • es wird ein neues europäisches Portal eingerichtet;
  • das Unternehmen (Arbeitgeber) des entsandten Fahrers muss eine Entsendebescheinigung für einen Zeitraum von sechs Monaten einreichen;
  • der entsandte Fahrer muss über alle Dokumente verfügen, die für die Durchführung seines Auftrags erforderlich sind;
  • das Unternehmen muss im Falle einer Kontrolle die vorgeschriebenen Dokumente über die Tätigkeit des Fahrers und seinen Auftrag übermitteln.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Experten.

Quelle: www.eur-lex.europa.eu (pdf)