Die Zollverwaltung hat ihr Verfahren für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte (VZTA) geändert.
Von nun an ist das Verfahren vollständig elektronisch. Der französische Zoll stellt nämlich seit dem 12. Januar 2022 keine Ausfertigungen von VZTA mehr per Post aus.
Ab sofort dient die digitale Version von VZTA als Nachweis.
Ihre bestätigten VZTA können Sie direkt über den Onlinedienst SOPRANO-RTC, Rubrik „Meine Bewilligungen anzeigen“ / „Erteilte Bewilligungen“ / „Drucken“ abrufen.
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Informationen.
Quelle: douane.gouv.fr (auf Französisch)

8. Richtlinie
Europäische Union: Mehrwertsteuererstattung 8. Richtlinie – Frist bis zum 30. September 2025 gesetzt
In diesem Jahr müssen die Anträge auf Erstattung der im Jahr 2024 von Unternehmen mit Sitz in der EU gezahlten Mehrwertsteuer (8. Richtlinie) spätestens bis…
