Die Zollverwaltung hat ihr Verfahren für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte (VZTA) geändert.
Von nun an ist das Verfahren vollständig elektronisch. Der französische Zoll stellt nämlich seit dem 12. Januar 2022 keine Ausfertigungen von VZTA mehr per Post aus.
Ab sofort dient die digitale Version von VZTA als Nachweis.
Ihre bestätigten VZTA können Sie direkt über den Onlinedienst SOPRANO-RTC, Rubrik „Meine Bewilligungen anzeigen“ / „Erteilte Bewilligungen“ / „Drucken“ abrufen.
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Informationen.
Quelle: douane.gouv.fr (auf Französisch)

Europäische Union: Fristen zur Einspruch gegen Zollsatzsuspendierungen auf bestimmte Produkte
Die Unternehmen der Europäischen Union (EU) können vorübergehende Aussetzungen von Zollgebühren für Rohstoffe oder Halbfertigerzeugnisse beantragen, die in die Herstellung von Fertigprodukten eingehen, für die…