In Frankreich wird immer noch Mehrwertsteuer auf Verkäufe an französische Personen fällig, und zwar ab dem ersten Euro. Daher muss der Verkäufer unabhängig von der Höhe seiner Verkäufe in Frankreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich haben.
Wenn der Verkäufer außerhalb der Europäischen Union ansässig ist, ist er verpflichtet, in Frankreich einen Steuervertreter zu ernennen
Wenn der Verkäufer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist, hat er die Möglichkeit, einen Fiskalbevollmächtigten in Frankreich zu ernennen.