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Fiskalbevollmächtigter: Beauftragen Sie uns mit der Beantragung Ihrer
Umsatzsteuernummer und um die Einreichung Ihrer Steuererklärungen

In welchen Fällen brauchen europäische Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat?

Wenn europäische Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Geschäfte in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, in dem sie nicht ansässig sind, so müssen sie laut Gesetz eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in diesem EU-Mitgliedstaat haben. Europäische Unternehmen müssen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, wenn sie in diesem Mitgliedstaat die folgenden Tätigkeiten ausüben:
Unternehmen, die die Anmeldung versäumen, werden von den europäischen Steuerbehörden sehr hart bestraft und können die Umsatzsteuer nicht zurückfordern.  Darüber hinaus sollte bekannt sein, dass aufgrund des Steuerrisikos, dass es ihnen bedeutet, europäische Partner (Lieferanten, Dienstleister, Kunden, Marketplaces usw.) sich systematisch weigern, mit ausländischen Unternehmen zu verhandeln, die ihrer Verpflichtung zur Registrierung für die Mehrwertsteuer nicht nachgekommen sind.

Warum einen Fiskalbevollmächtigter einsetzen?

Unternehmen mit Sitz in der EU sind nach wie vor von der Pflicht zur Bestellung eines Fiskalvertreters befreit.

Jedoch können Unternehmen, die in der EU ansässig sind und sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer anmelden müssen, trotzdem einen Fiskalbevollmächtigter bestellen, der in ihrem Auftrag alle Umsatzsteuerpflichten in diesem Mitgliedstaat erfüllt: Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Einreichung von Umsatzsteuererklärungen, Einreichung von Erstattungsanträgen usw.

Fehler können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben: Steuerprüfungen, Verlust des Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer, Infragestellung von Ermäßigungen, zusätzliche Gebühren, Strafen, Zinsen für verspätete Zahlungen usw.

Deshalb sollte man unbedingt einen Fiskalbevollmächtigter bestellen, der Spezialist für Umsatzsteuerfragen in dem betreffenden Land ist und die dort getätigten umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte absichern kann.

Mit ASD Group entscheiden Sie sich für die Sicherheit

In diesem sehr spezifischen Bereich der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer ist die Wahl des Fiskalbevollmächtigter wichtig.

Wenn Sie sich für ASD Group entscheiden, steht Ihnen ein Team von auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer spezialisierten Steuerexperten zur Seite, die Sie täglich unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern.

Wer sich für die ASD Group entscheidet, bekommt zudem einen Ansprechpartner, dem die europäischen Steuerbehörden seit mehr als 20 Jahren vertrauen.

Die ASD Group ist der Garant für Ihre Geschäftstätigkeit in der EU und für Ihren Ruf bei den europäischen Steuerbehörden. Die ASD Group verfügt zudem über ein Netzwerk von Agenturen in 25 Ländern innerhalb und außerhalb Europas.

ASD Group ist auch die Wahl der Innovation

Die steuerlichen Transformationen und Digitalisierungen sind weit verbreitet.

Um bei diesen Fragen der digitalen Besteuerung an vorderster Front zu stehen, investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Verwaltung von Verpflichtungen und den Austausch zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörde erleichtern.

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