Das finnische Parlament hat am 11. Dezember 2024 den Gesetzentwurf HE 141/2024 verabschiedet. Demnach werden Waren und Dienstleistungen, die derzeit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, künftig einem ermäßigten Satz von 14 % unterliegen.
Weder Zeitungen und Zeitschriften noch der öffentliche Rundfunk sind von dieser Erhöhung betroffen; sie unterliegen weiterhin dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Waren und Dienstleistungen, die ab 2025 dem Mehrwertsteuersatz von 14 % unterliegen werden:
- Bücher;
- Arzneimittel;
- Sport- und Fitnessdienstleistungen;
- Eintrittskarten für Kultur-, Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen;
- Personenbeförderungsleistungen (Busse und Reisebusse, Züge, Taxis, Inlandsflüge);
- Beherbergungsleistungen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema oder zur Klärung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf Ihre Geschäftsvorgänge wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Quelle: Finnische Steuerbehörde (auf Englisch)