Das finnische Parlament hat am 11. Dezember 2024 den Gesetzentwurf HE 141/2024 verabschiedet. Demnach werden Waren und Dienstleistungen, die derzeit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, künftig einem ermäßigten Satz von 14 % unterliegen.

Weder Zeitungen und Zeitschriften noch der öffentliche Rundfunk sind von dieser Erhöhung betroffen; sie unterliegen weiterhin dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Waren und Dienstleistungen, die ab 2025 dem Mehrwertsteuersatz von 14 % unterliegen werden:

  • Bücher;
  • Arzneimittel;
  • Sport- und Fitnessdienstleistungen;
  • Eintrittskarten für Kultur-, Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen;
  • Personenbeförderungsleistungen (Busse und Reisebusse, Züge, Taxis, Inlandsflüge);
  • Beherbergungsleistungen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema oder zur Klärung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf Ihre Geschäftsvorgänge wenden Sie sich bitte an unsere Experten.

Quelle: Finnische Steuerbehörde (auf Englisch)