Für die TICPE müssen spezifische Formulare und Verfahren beachtet werden
Unsere Teams analysieren und überprüfen alle Ihre Rechnungen, um sicherzustellen, dass sie konform sind
Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihres Antrags
Die inländische Steuer auf den Verbrauch von Energieerzeugnissen ist eine Steuer auf Erdölerzeugnisse und Energieerzeugnisse, die im Gemeinschaftsrecht in der Richtlinie 2003/96/EG und im französischen Recht in Artikel 265 des Zollgesetzbuches vorgesehen ist.
Bei der inländischen Verbrauchssteuer auf Energieerzeugnisse handelt es sich um eine auf Mineralöl- und Energieerzeugnisse erhobene Steuer. Sie ersetzt seit 2011 die sog. ‚TIPP‘ (Mineralölsteuer). Die TICPE schließt jedoch insbesondere Kraftstoffe und Heizbrennstoffe mit ein. Diese vom Staat erhobene Steuer wird abhängig vom verkauften Volumen (und nicht auf Grundlage des Verkaufspreises) berechnet.
Der Steuerbetrag pro produzierte Einheit wird jährlich durch das Haushaltsgesetz festgesetzt und variiert von einem Jahr zum anderen. Die Artikel 265 f und 265 g des Zollkodex ermöglichen es förderfähigen Unternehmen – und insbesondere denen, die zum Gütertransport bestimmte Straßenfahrzeuge nutzen – unter gewissen Umständen in den Genuss einer teilweisen Rückerstattung dieser Steuer zu kommen.
Sie haben Straßenfahrzeuge von mindestens 7,5 Tonnen, die für den Gütertransport bestimmt sind? ASD Group kann für Sie die teilweise Erstattung dieser Verbrauchssteuer auf in Frankreich gekauften Kraftstoff übernehmen.
Hier die Bedingungen, unter denen dies in Frage kommt:
Die Schritte, um einen Antrag auf Erstattung der TICPE zu stellen.
Die Unternehmen, die einen Antrag stellen können: