Jedes Unternehmen, das umweltbelastende Produkte herstellt, importiert oder einführt ist in Frankreich TGAP-steuerpflichtig. Die TGAP-Steuer wird von der Zollbehörde erhoben und fällig für umweltbelastende Produkte bei deren Erstverbrauch in Frankreich – sei es durch den Hersteller, den Importeur oder eine natürliche oder juristische Person, die innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen.
Die Steuer wird anhand des für jede TGAP-Komponente festgelegten Satzes berechnet, der sich jedes Jahr ändert. Die Erhebungsgrundlage für diese Steuer errechnet sich nach Abfalltonnagen.