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EU–USA: Was der neue Handelsvertrag bedeutet

Lesezeit: 2 minuten

Am 27. Juli 2025 fanden die Europäische Union und die Vereinigten Staaten einen strategischen Kompromiss in letzter Minute, der eine beispiellose Zolleskalation zwischen den beiden Blöcken verhinderte. Während Washington drohte, ab dem 1. August 30 % Zölle auf alle europäischen Importe zu erheben, wurde ein Abkommen getroffen, um diese Zölle auf 15 % zu begrenzen.

Das sieht das Abkommen kurz zusammengefasst vor:

Zolltarife

Ein einheitlicher Zolltarif von 15 % wird auf alle europäischen Importe in die USA angewendet. Dieser Tarif betrifft mehrere strategische Sektoren, insbesondere:

  • Die Automobilindustrie
  • Die Pharmaindustrie
  • Halbleiter

Sektorale Ausnahmen

Bestimmte als strategisch eingestufte Produkte werden teilweise oder vollständig von diesen neuen Zöllen befreit:

  • Die Luftfahrtindustrie
  • Bestimmte spezifische chemische Produkte
  • Zielgerichtete landwirtschaftliche Produkte
  • Kritische Rohstoffe

Gegenseitige Investitionen

Das Abkommen geht auch mit strukturellen wirtschaftlichen Maßnahmen einher:

  • Die Europäische Union verpflichtet sich, in drei Jahren Kohlenwasserstoffe im Wert von 750 Milliarden US-Dollar aus den USA zu kaufen.
  • Europäische Unternehmen werden 600 Milliarden US-Dollar in die US-Wirtschaft investieren, hauptsächlich in Infrastruktur und grüne Technologien.
  • Waffenbeschaffungen durch mehrere EU-Mitgliedstaaten werden derzeit verhandelt.

Auswirkungen auf Unternehmen: Zu beachtende Punkte

Reorganisation der Lieferketten

Die neuen Zölle von 15 % werden die Kosten für US-Importe beeinflussen. Es ist für europäische Unternehmen unerlässlich, ihre Logistikstrategien zu überdenken und diesen neuen Zollparameter in ihre Beschaffungspläne einzubeziehen.

Ende der automatischen Ausnahmen

Auch wenn einige Branchen von Ausnahmen profitieren, ist die endgültige Liste noch zu bestätigen. Exporteure sollten besonders auf die Entwicklungen bei den folgenden Produkten achten:

  • Weine und Spirituosen
  • Medizinische Geräte
  • Sensible Technologien (z. B. KI, elektronische Komponenten)

Anhaltende rechtliche Unsicherheit

Es ist zu beachten, dass dieses Abkommen derzeit noch vorläufig ist. Es hat keine bindende Wirkung, solange es nicht von beiden Parteien ratifiziert wurde. Eine Übergangsphase ist daher zu erwarten, mit einem hohen Zollrisiko für Unternehmen, die von transatlantischen Handelsströmen betroffen sind.

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