Wenn das Unternehmen in der Europäischen Union niedergelassen ist, erfolgt die Erstattung über das sogenannte Verfahren nach der 9. Richtlinie, indem ein Antrag über das im Mitgliedstaat seiner Niederlassung verfügbare Internetportal gestellt wird. Der Erstattungsantrag kann direkt vom Unternehmen oder auch über einen Steuervertreter gestellt werden.
Wenn das Unternehmen außerhalb der Europäischen Union niedergelassen ist, erfolgt die Erstattung über das sogenannte Verfahren nach der 13. Richtlinie, indem ein Erstattungsantrag direkt bei der Steuerverwaltung des Mitgliedstaates eingereicht wird, in dem die Erstattung beantragt wird. Achtung: Einige Mitgliedstaaten wie Frankreich verlangen, dass der Antrag von einem vor Ort zugelassenen und vom Unternehmen benannten Steuervertreter gestellt wird.