Seit dem 15. September 2020 verlangen die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten, dass Antragsteller, die Inhaber geistiger Eigentumsrechte sind, und ihre Vertreter eindeutig identifiziert werden.
Daher müssen Interventionsanträge nun zwingend die EORI-Nummer des Antragstellers und die EORI-Nummer des bevollmächtigten Vertreters enthalten, der den Antrag einreicht.
Ziel dieser neuen Verpflichtung ist es, einen sicheren Zugang zum neuen Zollportal der Europäischen Union zu gewährleisten, das für Betreiber zur elektronischen Einreichung von Antragsformularen gedacht ist.
Ohne eine EORI-Nummer werden Interventionsanträge von Rechteinhabern oder ihren Vertretern von den Zollbehörden nicht bearbeitet.
Um eine EORI-Nummer zu erhalten und die Einreichung, Änderung oder Verlängerung von Interventionsanträgen zu erleichtern, kontaktieren Sie uns.