Am 27. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag veröffentlicht, der Italien ermächtigt, die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern, welche den Vorsteuerabzug auf 40 % für den Kauf und die damit verbundenen Ausgaben bestimmter Kraftfahrzeuge beschränkt, sofern diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden.
Diese Beschränkung gilt auch für Vorgänge wie Montage, Leasing, Reparatur, Wartung sowie die damit verbundenen Ausgaben (Kraftstoffe, Schmierstoffe usw.).
Im Gegenzug darf Italien weiterhin die private Nutzung dieser Fahrzeuge nicht besteuern, sofern der Vorsteuerabzug bereits auf 40 % begrenzt ist.
Rom begründet die Verlängerung mit der Schwierigkeit, die berufliche von der privaten Nutzung der Fahrzeuge zu unterscheiden – sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung. Die Kommission hält die Maßnahme für verhältnismäßig und wirksam im Kampf gegen Betrug und Missbrauch.
Soll Italien diese Maßnahme nach 2028 beibehalten, muss bis zum 31. März 2028 ein neuer Antrag gestellt werden.
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Quelle: Europäische Kommission (PDF auf Englisch)

