Entgegen unserer früheren Ankündigung, wird die Obligatorische Logistikumschlag (ELO), die im Rahmen der intelligenten Brexit-Grenze eingeführt wurde, nicht wie ursprünglich geplant ab dem 1. September 2025 verpflichtend. Die Generaldirektion für Zoll und indirekte Steuern (DGDDI) hat die Verlängerung der Übergangsfrist bis Herbst 2025 angekündigt. Das genaue Datum der Umstellung wird im September bestätigt, um den Betreibern und Überfahrtsgesellschaften ausreichend Vorbereitungszeit zu geben.
Wer ist betroffen?
Alle Straßenfahrzeuge, ob beladen oder leer, sind verpflichtet, bei der Grenzüberschreitung über eine ELO zu verfügen.
Die Ziele der ELO:
- Zentralisierung der Zolldokumente: Eine einzige Akte pro Fahrzeug, um alle erforderlichen Erklärungen zu bündeln.
- Zeitersparnis: Ein einziger Scan pro Fahrzeug beim Abgang oder bei der Ankunft, was den Grenzübertritt beschleunigt.
- Sicherung der Abläufe: Reduzierung der Risiken durch fehlende oder inkonsistente Zolldokumente
Umsetzung:
- Schrittweise Einführung ab Ende April 2025 im Rahmen einer Übergangsfrist.
- Verpflichtung verschoben auf Herbst 2025, mit einem genauen Datum, das im September von den Zollbehörden mitgeteilt wird.
Funktionsweise der ELO
- Ein einziger Umschlag pro Fahrzeug, der alle für den Übergang erforderlichen Dokumente bündelt.
- Ein einziges designiertes Aussteller, das für die Verwaltung und Erstellung der ELO verantwortlich ist.
- Bei Sammelladungen werden alle Waren in denselben Umschlag integriert.
- Das Ganze wird durch einen eindeutigen Barcode identifiziert, der die Zollkontrollen erleichtert.
ASD Group unterstützt Sie mit seiner Plattform MyASD
ASD Group bietet Ihnen eine einfache und effektive Lösung zur Verwaltung Ihrer ELO dank unserer Plattform MyASD:
- Automatische Zusammenfassung der Dokumente, die mit jedem Fahrzeug verbunden sind.
- Bereitstellung der ELO in einem sicheren Bereich.
- Direkte Übermittlung an den Fahrer möglich für einen reibungslosen Grenzübertritt.
Für alle Fragen oder Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften steht unser Team Ihnen zur Verfügung.
Quelle: Generaldirektion für Zoll und indirekte Steuern (DGDDI) (auf Französisch)