e-Reporting in Frankreich:
Bringen Sie Ihr ausländisches Unternehmen in Compliance
Ihr Unternehmen verfügt über eine französische Mehrwertsteuernummer, ist aber nicht in Frankreich ansässig? Es unterliegt nicht der E-Invoicing-Pflicht, kann aber vom E-Reporting betroffen sein. Die ASD Group begleitet Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen.
verbleibende Tage bis zum Inkrafttreten am 1. Sept. 2026
En vigueur depuis le 1er septembre 2026
Großunternehmen & Mittelstandsunternehmen
Ausweitung auf KMU ab dem 1. September 2027
Inkrafttreten: 1. September 2026 – Großunternehmen & Mittelstandsunternehmen
Die Reform verstehen
Was ist E-Reporting und warum kann es Ihr ausländisches Unternehmen betreffen?
Beim E-Reporting handelt es sich um ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung steuerlicher Daten an die französische Steuerverwaltung (DGFiP). Es ergänzt das obligatorische elektronische Rechnungsstellungssystem (E-Invoicing), um der Verwaltung einen umfassenderen Überblick über die auf französischem Gebiet ausgeübte Wirtschaftstätigkeit zu geben.
Im Gegensatz zum E-Invoicing, das auf Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen beschränkt ist, gilt das E-Reporting auch für ausländische Unternehmen, sobald diese steuerbare Umsätze in Frankreich unter ihrer französischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätigen.
Verstärkung der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
Vorbereitung der Vorabausfüllung der Mehrwertsteuererklärungen
Erleichterung von Steuerprüfungen und Verbesserung der Datenzuverlässigkeit
Wer ist betroffen
Ist Ihr Unternehmen
dem E-Reporting unterworfen?
Betroffen sind ausländische Unternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerlich erfasst sind und steuerbare Umsätze auf dem Gebiet tätigen.
Ausländisches Unternehmen mit Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich<
Fernverkäufe von Waren an französische Privatpersonen
BtoC-Dienstleistungen auf französischem Gebiet
Vorgänge, die nicht der E-Rechnungspflicht unterliegen (BtoC oder außerhalb der EU)
⚠️ Zu beachten
Ein ausländisches Unternehmen ohne französische Mehrwertsteuernummer ist vom E-Reporting nicht betroffen.
Das Datum des Inkrafttretens richtet sich nach der Unternehmensgröße und nicht nach seiner Nationalität.
ASD Group koordiniert den gesamten E-Reporting-Prozess in Ihrem Namen, von der Datenerhebung bis zur offiziellen Übermittlung an die zugelassene Plattform.
01
Datenerhebung
Hochladen in MyASD
Sie laden Ihre Transaktionsdatendateien direkt in Ihren sicheren MyASD-Kundenbereich hoch. Unser Team prüft, strukturiert und validiert jeden Datenstrom vor der Übermittlung.
Zugang zu Ihrem MyASD-Kundenbereich für das E-Reporting
Hochladen Ihrer Buchhaltungsexporte oder Verkaufsdateien
Qualitäts- und Konformitätsprüfung der Daten durch unsere Teams
Korrektur und Anreicherung der Daten bei Bedarf
Validierung vor dem Versand an die zugelassene Plattform (PA)
02
Offizielle Registrierung
Registrierung auf der zugelassenen Partner-Plattform
Die ASD Group führt die Registrierung Ihres Unternehmens auf der zugelassenen Plattform (PA) unseres zertifizierten Partners durch, dem einzigen rechtlichen Weg für nicht niedergelassene Unternehmen.
Erstellung der Registrierungsakte bei der Partner-PA
Bereitstellung der erforderlichen Nachweise (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer etc.)
Einrichtung Ihres Unternehmens-Kontos auf der Plattform
Aktivierung der E-Reporting-Übertragungsströme
Konformitätstests und technische Validierung
03
Datenübertragung
Einreichung der E-Reportings
ASD Group übermittelt Ihre E-Reporting-Daten über die zugelassene Plattform an die französische Finanzverwaltung (DGFiP), fristgerecht und im richtigen Format, inklusive Archivierung der Empfangsbestätigungen und Konformitätsverfolgung.
Erstellung der Dateien in den vorgeschriebenen Formaten (JSON, XML)
Übermittlung an die DGFiP über die Partner-PA
Abruf und Archivierung der Empfangsbestätigungen
Verfolgung des Status jeder Einreichung (angenommen / abgelehnt / in Bearbeitung)
Was riskieren Sie bei einem Verstoß gegen die Konformität?
Die französische Finanzverwaltung kann bei Verstößen gegen die E-Reporting-Pflichten harte Sanktionen verhängen. Diese Sanktionen gelten pro Transaktion und sind kumulierbar.
Finanzielle Sanktionen
Bußgeld von 500 € pro nicht fristgerecht übermittelter Rechnung
Höchstgrenze von 15.000 € pro Kalenderjahr und Unternehmen
Verzugsstrafen gelten ab dem ersten Tag der Verspätung
Erhöhungen im Falle von Wiederholungstaten innerhalb der folgenden 3 Jahre
Risiko einer steuerlichen Nachberechnung, wenn die Verwaltung die Daten abgleicht
Operative Risiken
Fehlen einer zugelassenen Plattform (PA) = technische Unmöglichkeit der Übermittlung
Abgelehnte Daten bei falschem Format oder fehlenden Feldern
Nichteinhaltung der Fristen zur Herstellung der Konformität mangels Vorbereitung
Risiko der Infragestellung des Status der steuerlichen Vertretung
Durch Unstimmigkeiten in den Meldedaten ausgelöste Steuerprüfung
Warum müssen ausländische Unternehmen über eine zugelassene Plattform (PA) gehen?
Die öffentliche Plattform (Portail Public de Facturation, PPF) ist nur für in Frankreich ansässige Unternehmen zugänglich. In Frankreich mehrwertsteuerregistrierte ausländische Unternehmen haben keine andere Wahl, als auf eine von der DGFiP zugelassene Plattform zurückzugreifen.
Zugang nur für PA
In Frankreich nicht ansässige Unternehmen können sich nicht direkt auf dem Portail Public de Facturation (PPF) registrieren. Nur eine zertifizierte PA ermöglicht es ihnen, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Zertifizierter Partner der französischen Steuerverwaltung (DGFiP)
Die ASD Group arbeitet mit einer von der Direction Générale des Finances Publiques zugelassenen Partnerplattform zusammen. Die Konformität jeder Übertragung ist garantiert.
Echtzeit-Übertragung
E-Reporting-Daten müssen regelmäßig übermittelt werden (gesetzliche Frist je nach Meldehäufigkeit). Die ASD Group stellt die Einhaltung der Fristen sicher und archiviert jede Empfangsbestätigung.
Die französische Reform zur elektronischen Rechnungsstellung erstreckt sich über mehrere Wellen. Für ausländische, in Frankreich nicht ansässige Unternehmen tritt die E-Reporting-Pflicht bereits in der ersten Phase in Kraft. Das Inkrafttreten hängt von der Größe des Unternehmens und nicht von seiner Staatsangehörigkeit ab.tzt.
1. September 2026
Großunternehmen — 1. Welle
E-Reporting-Pflicht für in Frankreich mehrwertsteuerregistrierte Großunternehmen. Nicht ansässige Unternehmen sind ab diesem Datum unabhängig von ihrer Größe betroffen.
1. September 2027
Ausländische mittelständische Unternehmen & KMU — 2. Welle
Ausweitung des E-Reporting auf ausländische, in Frankreich nicht ansässige Unternehmen mittlerer Größe und KMU.
Sofortiges Handeln erforderlich
Die Registrierung auf einer zugelassenen Plattform (PA), die Einrichtung des Datenstroms und die technischen Tests können mehrere Wochen dauern. Wenn Sie bis zur letzten Minute warten, ist Ihr Unternehmen bereits im ersten Monat Strafen ausgesetzt.
Überprüfung Ihrer MwSt.-Registrierung in Frankreich
Identifizierung der betroffenen Transaktionsströme
Registrierung auf einer zugelassenen Plattform über die ASD Group
Einrichtung des Uploads in unserer Plattform MyASD
Kundenunternehmen aus Industrie, Großhandel, E-Commerce...
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Vorteile
Warum Sie Ihr E-Reporting der ASD Group anvertrauen sollten
Ihre Vorteile für eine vereinfachte und sichere Verwaltung Ihrer Verpflichtungen in Frankreich:
Komplette Betreuung von A bis Z
Anerkannte Expertise und Zuverlässigkeit
Unverzichtbare Lösung über eine zugelassene Plattform
Datenerhebung und -absicherung
Einziger Ansprechpartner und maßgeschneiderte Betreuung
Prävention von Risiken und Sanktionen
Unser Engagement:
Ihre E-Reporting-Konformität, garantiert für jeden steuerlichen Zeitraum.
Die ASD Group ist Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich. Unsere Mehrwertsteuerexperten koordinieren alle Akteure (Partner-PA, Buchhaltungsteams Ihres Unternehmens, französische Finanzverwaltung), damit Sie sich um keine administrativen Schritte kümmern müssen.
Die ASD Group unterstützt französische und internationale Unternehmen bei der vollständigen Verwaltung ihrer steuerlichen und zollrechtlichen Verpflichtungen.
Alles, was im Ausland ansässige Unternehmen mit einer französischen Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) über ihre neuen E-Reporting-Pflichten wissen müssen.
Dabei handelt es sich um ein System zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten an die französische Finanzverwaltung (DGFiP), das das E-Invoicing (elektronische Rechnungsstellung) ergänzt und der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) einen umfassenderen Überblick über die in Frankreich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit verschafft.
Ja, wenn es in Frankreich für die Umsatzsteuer registriert ist und steuerbare Umsätze im Inland tätigt (Fernverkäufe an Privatpersonen, B2C-Dienstleistungen, Umsätze, die nicht der E-Invoicing-Pflicht unterliegen). Ohne eine französische USt-IdNr. besteht keine Betroffenheit.
Das E-Invoicing betrifft ausschließlich Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen. Das E-Reporting gilt hingegen auch für ausländische Unternehmen, sobald sie unter ihrer französischen USt-IdNr. steuerbare Umsätze in Frankreich ausführen.
Ab dem 1. September 2026, sofern es mindestens eines der folgenden Schwellenwerte erreicht: 250 oder mehr Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von 50 Mio. € und eine Bilanzsumme von 43 Mio. €. Andernfalls beginnt die Verpflichtung am 1. September 2027.
Großkonzerne und mittelständische Unternehmen (entspricht im deutschen Sprachgebrauch oft dem gehobenen Mittelstand bzw. den französischen ETI — Entreprises de Taille Intermédiaire), die in Frankreich umsatzsteuerlich registriert sind, wobei für nicht in Frankreich ansässige Einheiten ab diesem Datum keine Größen-Ausnahme gilt.
Fernverkäufe von Waren an französische Privatpersonen, B2C-Dienstleistungen im Inland und ganz allgemein Umsätze, die nicht dem E-Invoicing unterliegen (B2C oder außerhalb der EU).
Das PPF ist in Frankreich ansässigen Unternehmen vorbehalten. Ausländische Gesellschaften müssen zwingend eine von der DGFiP zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée – PA) nutzen.
Hierbei handelt es sich um eine von der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) zertifizierte Plattform, die den einzigen legalen Weg für in Frankreich nicht ansässige Unternehmen darstellt, ihre E-Reporting-Daten zu übermitteln.
Die Dateien werden in den regulatorischen Formaten JSON und XML generiert, bevor sie über die zertifizierte Plattform an die französische Finanzverwaltung (DGFiP) übermittelt werden.
Eine Geldbuße von 500 € pro fehlender oder fehlerhafter Übermittlung (gedeckelt auf 15.000 € pro Jahr), Verspätungszuschläge, Aufschläge im Wiederholungsfall sowie das Risiko einer steuerlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung.
Das Fehlen einer zertifizierten Plattform (PA) macht die Übermittlung technisch unmöglich, Daten können bei falschem Format abgelehnt werden, und Unstimmigkeiten in den Datenflüssen können eine Steuerprüfung auslösen.
In 3 Schritten: Erfassung und Validierung Ihrer Daten über MyASD, offizielle Registrierung auf der Partner-Plattform (PA) sowie anschließende Übermittlung der E-Reports an die französische Finanzverwaltung (DGFiP) inklusive Archivierung der Empfangsbestätigungen.
Sie laden Ihre Buchhaltungsexporte oder Verkaufsdateien direkt in Ihren sicheren MyASD-Kundenbereich hoch; unser Team prüft, strukturiert und validiert anschließend jeden Datenstrom.
Die ASD Group registriert Ihr Unternehmen auf der Partner-PA, stellt die erforderlichen Nachweise zur Verfügung, richtet Ihr Firmenkonto ein und führt die technischen Konformitätstests durch.
Die Registrierung auf einer PA, die Einrichtung des Datenflusses und die technischen Tests können mehrere Wochen dauern: Es ist ratsam, nicht bis zum letzten Moment zu warten.
Ihre französische Umsatzsteuerregistrierung, die betroffenen Transaktionsströme und im Anschluss die Einleitung der Registrierung auf einer PA sowie die Einrichtung der Datenbereitstellung in MyASD.
Haben Sie eine Frage zu Ihrer Situation?
Unsere Experten begleiten Sie von A bis Z bei der Umsetzung Ihrer E-Reporting-Pflicht in Frankreich.
Jahre Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen im internationalen Geschäft
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Lassen Sie E-Reporting in Frankreich nicht zu einem Risiko für Ihr Unternehmen werden
Ab dem 1. September 2026 setzt jede nicht übermittelte Transaktion Ihr Unternehmen Strafen aus. Die Einrichtung des Dienstes dauert mehrere Wochen: Warten Sie nicht zu lange. Übergeben Sie Ihr E-Reporting noch heute an die ASD Group.
Meine Gesellschaft ist dank ASD Group in Bezug auf Umsatzsteuer und Intrastat vollkommen konform – mehr verlange ich nicht. Mission erfüllt.
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Der Mehrwert von ASD Group lag in der Erreichbarkeit der Ansprechpartner, den Antwortzeiten, der Bearbeitung der Akten – kurzum in effizienten Teams.
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Um unser Angebot zu vervollständigen, benötigten wir einen Spezialisten für steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen.
Es erschien uns selbstverständlich, die Gesellschaft ASD Group zu kontaktieren, die für ihre Kompetenzen im Bereich der internationalen Steuerberatung bekannt ist.
04 / 05
Wir möchten uns wirklich bei Ihnen allen für den besonderen Einsatz bedanken, den Sie in die Bearbeitung unserer Akten stecken (besonders an diesem Wochenende!).
Wir können sehr anspruchsvoll sein, sind aber wirklich glücklich, mit Ihnen und Ihrem Team zusammenzuarbeiten!
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ASD Group hat uns seine Expertise sowohl bei der Konformität unserer Umsatzsteuererklärungen als auch bei der Konformität unserer Verkaufsrechnungen und deren Besonderheiten in den europäischen Ländern zur Verfügung gestellt.
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Ab dem 01.09.2026 · Ausländische Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen, machen Sie sich bereit! Mehr erfahren