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E-Reporting in Frankreich: Ausländische Unternehmen, bereiten Sie sich auf den 1. September 2026 vor Weitere Informationen
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e-Reporting in Frankreich: Bringen Sie Ihr ausländisches Unternehmen in Compliance

Ihr Unternehmen verfügt über eine französische Mehrwertsteuernummer, ist aber nicht in Frankreich ansässig? Es unterliegt nicht der E-Invoicing-Pflicht, kann aber vom E-Reporting betroffen sein. Die ASD Group begleitet Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen.
verbleibende Tage bis zum
Inkrafttreten am
1. Sept. 2026
En vigueur depuis le 1er septembre 2026
Großunternehmen & Mittelstandsunternehmen
Ausweitung auf KMU ab dem 1. September 2027
Die Reform verstehen

Was ist E-Reporting und warum kann es Ihr ausländisches Unternehmen betreffen?

Beim E-Reporting handelt es sich um ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung steuerlicher Daten an die französische Steuerverwaltung (DGFiP). Es ergänzt das obligatorische elektronische Rechnungsstellungssystem (E-Invoicing), um der Verwaltung einen umfassenderen Überblick über die auf französischem Gebiet ausgeübte Wirtschaftstätigkeit zu geben.

Im Gegensatz zum E-Invoicing, das auf Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen beschränkt ist, gilt das E-Reporting auch für ausländische Unternehmen, sobald diese steuerbare Umsätze in Frankreich unter ihrer französischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätigen.

Wer ist betroffen

Ist Ihr Unternehmen dem E-Reporting unterworfen?

Betroffen sind ausländische Unternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerlich erfasst sind und steuerbare Umsätze auf dem Gebiet tätigen.

⚠️ Zu beachten

Ein ausländisches Unternehmen ohne französische Mehrwertsteuernummer ist vom E-Reporting nicht betroffen.

Das Datum des Inkrafttretens richtet sich nach der Unternehmensgröße und nicht nach seiner Nationalität.
Die Reform verstehen

Wann ist Ihr Unternehmen betroffen?

Betroffen sind ausländische Unternehmen, die in Frankreich für die Mehrwertsteuer registriert sind und steuerbare Umsätze im Inland tätigen.
Erreicht Ihr Unternehmen einen dieser Schwellenwerte?

Bereits ein einziges Kriterium reicht aus, um ab dem 1. September 2026 unter die Pflicht zu fallen.

250 Mitarbeiter

oder mehr

ODER

50 Mio. €

oder mehr an Umsatz

UND

43 Mio. €

an Bilanzsumme oder mehr

Wenn keiner dieser Schwellenwerte erreicht wird, beginnt die Verpflichtung am 1. September 2027.

Unsere Begleitung

3 Schritte, null Aufwand von Ihrer Seite

ASD Group koordiniert den gesamten E-Reporting-Prozess in Ihrem Namen, von der Datenerhebung bis zur offiziellen Übermittlung an die zugelassene Plattform.

01

Datenerhebung

Hochladen in MyASD

Sie laden Ihre Transaktionsdatendateien direkt in Ihren sicheren MyASD-Kundenbereich hoch. Unser Team prüft, strukturiert und validiert jeden Datenstrom vor der Übermittlung.

02

Offizielle Registrierung

Registrierung auf der zugelassenen Partner-Plattform

Die ASD Group führt die Registrierung Ihres Unternehmens auf der zugelassenen Plattform (PA) unseres zertifizierten Partners durch, dem einzigen rechtlichen Weg für nicht niedergelassene Unternehmen.

03

Datenübertragung

Einreichung der E-Reportings

ASD Group übermittelt Ihre E-Reporting-Daten über die zugelassene Plattform an die französische Finanzverwaltung (DGFiP), fristgerecht und im richtigen Format, inklusive Archivierung der Empfangsbestätigungen und Konformitätsverfolgung.

Herausforderungen und Risiken

Was riskieren Sie bei einem Verstoß gegen die Konformität?

Die französische Finanzverwaltung kann bei Verstößen gegen die E-Reporting-Pflichten harte Sanktionen verhängen. Diese Sanktionen gelten pro Transaktion und sind kumulierbar.

Finanzielle Sanktionen

Operative Risiken

Zugelassene Plattform t

Warum müssen ausländische Unternehmen über eine zugelassene Plattform (PA) gehen?

Die öffentliche Plattform (Portail Public de Facturation, PPF) ist nur für in Frankreich ansässige Unternehmen zugänglich. In Frankreich mehrwertsteuerregistrierte ausländische Unternehmen haben keine andere Wahl, als auf eine von der DGFiP zugelassene Plattform zurückzugreifen.

Zugang nur für PA

In Frankreich nicht ansässige Unternehmen können sich nicht direkt auf dem Portail Public de Facturation (PPF) registrieren. Nur eine zertifizierte PA ermöglicht es ihnen, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Zertifizierter Partner der französischen Steuerverwaltung (DGFiP)

Die ASD Group arbeitet mit einer von der Direction Générale des Finances Publiques zugelassenen Partnerplattform zusammen. Die Konformität jeder Übertragung ist garantiert.

Echtzeit-Übertragung

E-Reporting-Daten müssen regelmäßig übermittelt werden (gesetzliche Frist je nach Meldehäufigkeit). Die ASD Group stellt die Einhaltung der Fristen sicher und archiviert jede Empfangsbestätigung.

Regulatorischer Kalender

Die Fristen, die Sie nicht verpassen sollten

Die französische Reform zur elektronischen Rechnungsstellung erstreckt sich über mehrere Wellen. Für ausländische, in Frankreich nicht ansässige Unternehmen tritt die E-Reporting-Pflicht bereits in der ersten Phase in Kraft. Das Inkrafttreten hängt von der Größe des Unternehmens und nicht von seiner Staatsangehörigkeit ab.tzt.

1. September 2026

Großunternehmen — 1. Welle

E-Reporting-Pflicht für in Frankreich mehrwertsteuerregistrierte Großunternehmen. Nicht ansässige Unternehmen sind ab diesem Datum unabhängig von ihrer Größe betroffen.

1. September 2027

Ausländische mittelständische Unternehmen & KMU — 2. Welle

Ausweitung des E-Reporting auf ausländische, in Frankreich nicht ansässige Unternehmen mittlerer Größe und KMU.

Sofortiges Handeln erforderlich

Die Registrierung auf einer zugelassenen Plattform (PA), die Einrichtung des Datenstroms und die technischen Tests können mehrere Wochen dauern. Wenn Sie bis zur letzten Minute warten, ist Ihr Unternehmen bereits im ersten Monat Strafen ausgesetzt.

Netzwerk von 20 Agenturen in Europa und weltweit
0
Präsenz in 18 Ländern in Europa und weltweit
0
Abgedeckte Länder
0
Mitarbeiter weltweit
0
Kundenunternehmen aus Industrie, Großhandel, E-Commerce...
0
Vorteile

Warum Sie Ihr E-Reporting der ASD Group anvertrauen sollten

Ihre Vorteile für eine vereinfachte und sichere Verwaltung Ihrer Verpflichtungen in Frankreich:

Unser Engagement:
Ihre E-Reporting-Konformität, garantiert für jeden steuerlichen Zeitraum.

Die ASD Group ist Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich. Unsere Mehrwertsteuerexperten koordinieren alle Akteure (Partner-PA, Buchhaltungsteams Ihres Unternehmens, französische Finanzverwaltung), damit Sie sich um keine administrativen Schritte kümmern müssen.

Unsere Tätigkeitsbereiche

Wie die ASD Group Sie unterstützen kann

Die ASD Group unterstützt französische und internationale Unternehmen bei der vollständigen Verwaltung ihrer steuerlichen und zollrechtlichen Verpflichtungen.

Internationale MwSt.

Fiskalvertretung: Übertragen Sie uns die Beantragung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Ihre Erklärungen

Steuerliche Vertretung

ASD Group - Calais - SIVEP - Lkw-Entladung

Zoll & Handel

Audit & Compliance

FAQ

E-Reporting in Frankreich:
Ihre häufigsten Fragen

Alles, was im Ausland ansässige Unternehmen mit einer französischen Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) über ihre neuen E-Reporting-Pflichten wissen müssen.
Dabei handelt es sich um ein System zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten an die französische Finanzverwaltung (DGFiP), das das E-Invoicing (elektronische Rechnungsstellung) ergänzt und der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) einen umfassenderen Überblick über die in Frankreich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit verschafft.
Ja, wenn es in Frankreich für die Umsatzsteuer registriert ist und steuerbare Umsätze im Inland tätigt (Fernverkäufe an Privatpersonen, B2C-Dienstleistungen, Umsätze, die nicht der E-Invoicing-Pflicht unterliegen). Ohne eine französische USt-IdNr. besteht keine Betroffenheit.
Das E-Invoicing betrifft ausschließlich Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen. Das E-Reporting gilt hingegen auch für ausländische Unternehmen, sobald sie unter ihrer französischen USt-IdNr. steuerbare Umsätze in Frankreich ausführen.
Ab dem 1. September 2026, sofern es mindestens eines der folgenden Schwellenwerte erreicht: 250 oder mehr Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von 50 Mio. € und eine Bilanzsumme von 43 Mio. €. Andernfalls beginnt die Verpflichtung am 1. September 2027.
Großkonzerne und mittelständische Unternehmen (entspricht im deutschen Sprachgebrauch oft dem gehobenen Mittelstand bzw. den französischen ETI — Entreprises de Taille Intermédiaire), die in Frankreich umsatzsteuerlich registriert sind, wobei für nicht in Frankreich ansässige Einheiten ab diesem Datum keine Größen-Ausnahme gilt.
Sie unterliegen der Pflicht ab dem 1. September 2027, im Zuge der Ausweitung auf mittelständische Unternehmen und KMU.
Nein, es hängt ausschließlich von der Unternehmensgröße (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) ab, nicht jedoch vom Herkunftsland.
Fernverkäufe von Waren an französische Privatpersonen, B2C-Dienstleistungen im Inland und ganz allgemein Umsätze, die nicht dem E-Invoicing unterliegen (B2C oder außerhalb der EU).
Das PPF ist in Frankreich ansässigen Unternehmen vorbehalten. Ausländische Gesellschaften müssen zwingend eine von der DGFiP zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée – PA) nutzen.
Hierbei handelt es sich um eine von der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) zertifizierte Plattform, die den einzigen legalen Weg für in Frankreich nicht ansässige Unternehmen darstellt, ihre E-Reporting-Daten zu übermitteln.

Die Dateien werden in den regulatorischen Formaten JSON und XML generiert, bevor sie über die zertifizierte Plattform an die französische Finanzverwaltung (DGFiP) übermittelt werden.

Eine Geldbuße von 500 € pro fehlender oder fehlerhafter Übermittlung (gedeckelt auf 15.000 € pro Jahr), Verspätungszuschläge, Aufschläge im Wiederholungsfall sowie das Risiko einer steuerlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung.
Das Fehlen einer zertifizierten Plattform (PA) macht die Übermittlung technisch unmöglich, Daten können bei falschem Format abgelehnt werden, und Unstimmigkeiten in den Datenflüssen können eine Steuerprüfung auslösen.
In 3 Schritten: Erfassung und Validierung Ihrer Daten über MyASD, offizielle Registrierung auf der Partner-Plattform (PA) sowie anschließende Übermittlung der E-Reports an die französische Finanzverwaltung (DGFiP) inklusive Archivierung der Empfangsbestätigungen.
Sie laden Ihre Buchhaltungsexporte oder Verkaufsdateien direkt in Ihren sicheren MyASD-Kundenbereich hoch; unser Team prüft, strukturiert und validiert anschließend jeden Datenstrom.
Die ASD Group registriert Ihr Unternehmen auf der Partner-PA, stellt die erforderlichen Nachweise zur Verfügung, richtet Ihr Firmenkonto ein und führt die technischen Konformitätstests durch.
Die Registrierung auf einer PA, die Einrichtung des Datenflusses und die technischen Tests können mehrere Wochen dauern: Es ist ratsam, nicht bis zum letzten Moment zu warten.
Ihre französische Umsatzsteuerregistrierung, die betroffenen Transaktionsströme und im Anschluss die Einleitung der Registrierung auf einer PA sowie die Einrichtung der Datenbereitstellung in MyASD.

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Unsere Experten begleiten Sie von A bis Z bei der Umsetzung Ihrer E-Reporting-Pflicht in Frankreich.

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Ab dem 1. September 2026 setzt jede nicht übermittelte Transaktion Ihr Unternehmen Strafen aus. Die Einrichtung des Dienstes dauert mehrere Wochen: Warten Sie nicht zu lange. Übergeben Sie Ihr E-Reporting noch heute an die ASD Group.

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