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Häufig Gestellte Fragen - E-Reporting in Frankreich

ALLES, WAS SIE ÜBER E-REPORTING IN FRANKREICH WISSEN MÜSSEN: FINDEN SIE DIE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN IN UNSEREM DETAILLIERTEN FAQ.

FAQ

E-Reporting in Frankreich:
Ihre häufigsten Fragen

Alles, was im Ausland ansässige Unternehmen mit einer französischen Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) über ihre neuen E-Reporting-Pflichten wissen müssen.
Dabei handelt es sich um ein System zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten an die französische Finanzverwaltung (DGFiP), das das E-Invoicing (elektronische Rechnungsstellung) ergänzt und der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) einen umfassenderen Überblick über die in Frankreich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit verschafft.
Ja, wenn es in Frankreich für die Umsatzsteuer registriert ist und steuerbare Umsätze im Inland tätigt (Fernverkäufe an Privatpersonen, B2C-Dienstleistungen, Umsätze, die nicht der E-Invoicing-Pflicht unterliegen). Ohne eine französische USt-IdNr. besteht keine Betroffenheit.
Das E-Invoicing betrifft ausschließlich Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen. Das E-Reporting gilt hingegen auch für ausländische Unternehmen, sobald sie unter ihrer französischen USt-IdNr. steuerbare Umsätze in Frankreich ausführen.
Ab dem 1. September 2026, sofern es mindestens eines der folgenden Schwellenwerte erreicht: 250 oder mehr Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von 50 Mio. € und eine Bilanzsumme von 43 Mio. €. Andernfalls beginnt die Verpflichtung am 1. September 2027.
Großkonzerne und mittelständische Unternehmen (entspricht im deutschen Sprachgebrauch oft dem gehobenen Mittelstand bzw. den französischen ETI — Entreprises de Taille Intermédiaire), die in Frankreich umsatzsteuerlich registriert sind, wobei für nicht in Frankreich ansässige Einheiten ab diesem Datum keine Größen-Ausnahme gilt.
Sie unterliegen der Pflicht ab dem 1. September 2027, im Zuge der Ausweitung auf mittelständische Unternehmen und KMU.
Nein, es hängt ausschließlich von der Unternehmensgröße (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) ab, nicht jedoch vom Herkunftsland.
Fernverkäufe von Waren an französische Privatpersonen, B2C-Dienstleistungen im Inland und ganz allgemein Umsätze, die nicht dem E-Invoicing unterliegen (B2C oder außerhalb der EU).
Das PPF ist in Frankreich ansässigen Unternehmen vorbehalten. Ausländische Gesellschaften müssen zwingend eine von der DGFiP zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée – PA) nutzen.
Hierbei handelt es sich um eine von der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) zertifizierte Plattform, die den einzigen legalen Weg für in Frankreich nicht ansässige Unternehmen darstellt, ihre E-Reporting-Daten zu übermitteln.

Die Dateien werden in den regulatorischen Formaten JSON und XML generiert, bevor sie über die zertifizierte Plattform an die französische Finanzverwaltung (DGFiP) übermittelt werden.

Eine Geldbuße von 500 € pro fehlender oder fehlerhafter Übermittlung (gedeckelt auf 15.000 € pro Jahr), Verspätungszuschläge, Aufschläge im Wiederholungsfall sowie das Risiko einer steuerlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung.
Das Fehlen einer zertifizierten Plattform (PA) macht die Übermittlung technisch unmöglich, Daten können bei falschem Format abgelehnt werden, und Unstimmigkeiten in den Datenflüssen können eine Steuerprüfung auslösen.
In 3 Schritten: Erfassung und Validierung Ihrer Daten über MyASD, offizielle Registrierung auf der Partner-Plattform (PA) sowie anschließende Übermittlung der E-Reports an die französische Finanzverwaltung (DGFiP) inklusive Archivierung der Empfangsbestätigungen.
Sie laden Ihre Buchhaltungsexporte oder Verkaufsdateien direkt in Ihren sicheren MyASD-Kundenbereich hoch; unser Team prüft, strukturiert und validiert anschließend jeden Datenstrom.
Die ASD Group registriert Ihr Unternehmen auf der Partner-PA, stellt die erforderlichen Nachweise zur Verfügung, richtet Ihr Firmenkonto ein und führt die technischen Konformitätstests durch.
Die Registrierung auf einer PA, die Einrichtung des Datenflusses und die technischen Tests können mehrere Wochen dauern: Es ist ratsam, nicht bis zum letzten Moment zu warten.
Ihre französische Umsatzsteuerregistrierung, die betroffenen Transaktionsströme und im Anschluss die Einleitung der Registrierung auf einer PA sowie die Einrichtung der Datenbereitstellung in MyASD.

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