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VerifActu-Verordnung in Spanien genehmigt

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Im Rahmen des Gesetzes 11/2021 hat die spanische Regierung die Verpflichtung für Unternehmen eingeführt, zur Bekämpfung von Steuerbetrug zugelassene elektronische Rechnungssysteme (RIS) zu verwenden.

Die „VerifActu-Verordnung“, die seit dem 7. Dezember 2023 wirksam ist, verlangt, dass Rechnungen vollständig nachvollziehbar, unveränderlich und automatisch an die AEAT weitergeleitet werden.

Diese Regelung wird im Königlichen Dekret 1007/2023 präzisiert, das ihre Verabschiedung mit „einer Reihe von Fristen“ vorschreibt, was ein Synonym für eine Übergangszeit für dieses System ist, um mögliche Sanktionen bis zum 1. Juli 2025 zu vermeiden.

Die Übernahme von VerifActu bedeutet auch, dass Unternehmen von einer :

  • Bessere Datenintegrität
  • Eine potenzielle Verringerung von Rechnungsfehlern
  • Strengere und damit effektivere Einhaltung von Steuervorschriften

Diese Maßnahme orientiert sich an den internationalen Standards für Steuertransparenz und -verantwortung und stärkt Spaniens Position auf dem globalen Wirtschaftsparkett.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Ihr Unternehmen auf diesen Übergang vorbereiten möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Experten.

ASD Group, Ihr bevorzugter Ansprechpartner, Experte für internationale Entwicklung, Mehrwertsteuer und internationale Steuern, Zolloperationen, soziale Regelungen und Unternehmensstrategie.

Die ASD Group arbeitet für Sie, indem sie die neuesten verfügbaren Softwaretechnologien und die fortschrittlichen Fähigkeiten unserer Teams nutzt. Kontaktieren Sie uns!

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