Die Direktionsverfügung Nr. 84415 vom 3. Februar 2026 führt eine wesentliche Vereinfachung der Intrastat-Pflichten in Italien ein, insbesondere für das Modell Intra 2-bis im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Erwerbungen von Waren.

Ab den Meldungen, die vor dem 25. Februar 2026 eingereicht werden, gilt die monatliche Abgabepflicht des Modells Intra 2-bis nur, wenn der Wert der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Waren in mindestens einem der vier vorangegangenen Quartale 2.000.000 € erreicht oder überschritten hat. Diese neue Schwelle ersetzt die frühere Obergrenze von 350.000 € und reduziert die statistischen Pflichten für viele Unternehmen erheblich.

Diese Entwicklung ist Teil der Modernisierung des europäischen Statistiksystems (MDE) und der Nutzung von Daten aus der elektronischen Rechnungsstellung über das SdI. Die derzeit geltenden Modelle bleiben anwendbar, bis mögliche technische Updates erfolgen, und die Übermittlungen erfolgen weiterhin über die üblichen Kanäle.

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Quelle: Agenzia delle Dogane e dei Monopoli (PDF auf Italienisch)

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