Ungarn hat eine Erhöhung der Intrastat-Meldeschwellen für das Kalenderjahr 2026 angekündigt. Diese Änderung zielt darauf ab, die administrativen Pflichten der Unternehmen, insbesondere der KMU, zu vereinfachen, indem die Anzahl der meldepflichtigen Unternehmen für die innergemeinschaftlichen statistischen Erklärungen verringert wird.
Neue Intrastat-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Intrastat-Schwellenwerte in Ungarn wie folgt angehoben:
- Eingänge: 500 Millionen HUF (gegenüber 400 Millionen HUF im Jahr 2025)
- Versendungen: 200 Millionen HUF (gegenüber 160 Millionen HUF im Jahr 2025)
Intrastat-Meldepflicht in Ungarn
Unternehmen, die Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union tätigen, müssen monatliche Intrastat-Erklärungen abgeben, sobald der kumulierte Wert ihrer innergemeinschaftlichen Warenströme diese Schwellenwerte innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschreitet.
Diese Maßnahme steht im Einklang mit dem Wunsch der ungarischen Behörden, die statistischen Pflichten zu rationalisieren, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Überwachung des Handelsverkehrs innerhalb der Europäischen Union.
Überschreiten Sie die Schwellenwerte? Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Intrastat-Erklärungen einfach zu verwalten!
Quelle: Hungarian Central Statistical Office (auf Englisch)
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Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin
Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.


