Seit dem 1. Januar 2026 hat Bulgarien die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen von Waren mit Installation oder Montage auf seinem Hoheitsgebiet grundlegend geändert, gemäß Artikel 36 der Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112/EG1.

Vor dem 1. Januar 2026: Das Reverse-Charge-Verfahren

Bis Ende 2025 unterlagen diese Umsätze dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß Artikel 194 der MwSt-Richtlinie (umgesetzt in Artikel 82 Abs. 2 Nr. 2 des ZDDS – Закон за данък върху добавената стойност – bulgarisches Umsatzsteuergesetz von 20062).

Wie funktionierte das?

  • Der Lieferant war in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig
  • Die Waren wurden mit Installation oder Montage in Bulgarien geliefert
  • Der Kunde war in Bulgarien umsatzsteuerpflichtig

In diesem Fall

  • Der bulgarische Kunde führte das Reverse-Charge-Verfahren durch;
  • Die Waren wurden mit Installation oder Montage in Bulgarien geliefert;
  • Der Kunde war in Bulgarien umsatzsteuerpflichtig.

Welche Branchen waren betroffen?

Dieses Verfahren war besonders häufig in folgenden Branchen anzutreffen:

  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Industrie
  • Bau

Seit dem 1. Januar 2026: Abschaffung des Reverse-Charge-Verfahrens

Nummer 2 von Artikel 82 Abs. 2 wurde gestrichen.

👉 Unmittelbare Folge
Das Reverse-Charge-Verfahren findet auf diese Umsätze keine Anwendung mehr, wenn der Lieferant in der EU ansässig ist.

Welches neue Umsatzsteuerregime gilt nun?

Nunmehr ist der ausländische Lieferant Umsatzsteuerschuldner für den Verkauf mit Montage oder Installation in Bulgarien.

Welche Pflichten ergeben sich für den Lieferanten?

  • Umsatzsteuerliche Registrierung in Bulgarien verpflichtend
  • Ausstellung einer Rechnung mit bulgarischer Umsatzsteuer (20 %) für die Lieferung von Waren mit Installation in Bulgarien
  • Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in Bulgarien

Vor / nach 2026: Welche konkreten Änderungen?

ElementeVor 2026Ab 2026
UmsatzsteuerschuldnerBulgarischer KundeAusländischer Lieferant
Reverse-Charge-VerfahrenJaNein
UmsatzsteuerregistrierungFür den Lieferanten nicht erforderlichVerpflichtend
Rechnungsstellung mit UmsatzsteuerOhne Umsatzsteuer (Reverse Charge)Mit bulgarischer Umsatzsteuer (20 %)
UmsatzsteuervoranmeldungDurch den KundenDurch den Lieferanten

Welche praktischen Auswirkungen haben diese Änderungen?

Diese Änderung bedeutet eine Verlagerung der Verantwortung für die Umsatzsteuerabwicklung: Sie geht vom Kunden auf den Lieferanten über. Dies hat folgende Auswirkungen auf die Unternehmen:

  • Erhöhung der administrativen Pflichten
  • Notwendigkeit, eine umsatzsteuerliche Registrierung in Bulgarien vorzubereiten
  • Anpassung der Rechnungsstellungsprozesse
  • Erhöhte Risiken bei Nichteinhaltung

Vor dem Hintergrund häufiger Änderungen nationaler Gesetzgebungen und anhaltender Unterschiede bei der Anwendung der Umsatzsteuerregeln innerhalb der Europäischen Union ist es für Wirtschaftsakteure unerlässlich, eine Einzelfallanalyse ihrer grenzüberschreitenden Transaktionen durchzuführen.

Eine solche Vorgehensweise ermöglicht es, die Pflichten hinsichtlich Registrierung, Erklärung und Rechnungsstellung in den jeweiligen Mitgliedstaaten genau zu bestimmen und die umsatzsteuerliche Behandlung der Transaktionen im Einklang mit den geltenden lokalen Vorschriften abzusichern.

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Quellen:

  1. eur-lex.europa.eu (PDF auf Französisch) ↩︎
  2. dv.parliament.bg (auf Bulgarisch) ↩︎

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.