Das Finanzgesetz von 2017 hat über einen Zeitraum von 5 Jahren (von 2017 bis 2022) einen Mechanismus zur Angleichung des abzugsfähigen Mehrwertsteuersatzes für Benzin an den von Diesel eingeführt.
Die Mehrwertsteuer, die 2021 auf Benzin, für Pkw und für Nutzfahrzeuge gezahlt wurde, war zu 80 % abzugsfähig.
Nun ist die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel seit dem 1. Januar 2022 vollständig angeglichen, da sie abzugsfähig ist:
- bis zu 80 % für Pkw (Bezug M1: vgl. Buchstabe J Kraftfahrzeugschein);
- bis zu 100 % für Nutzfahrzeuge (Bezug N1: vgl. Buchstabe J Kraftfahrzeugschein).
Daher ist der auf Benzin und Diesel zu entrichtende und zurückzufordernde Mehrwertsteuerbetrag gleich.
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Quelle: Das offizielle Informationsblatt der öffentlichen Finanzen (auf Französisch)