Ein neuer pauschaler Zoll für Fernverkäufe importierter Waren

Ab dem 1. Juli 2026 hebt die Verordnung (EU) 2026/3821 die Zollbefreiung für Fernverkäufe importierter Waren (VADBI) mit einem Wert von 150 € oder weniger auf. Ein pauschaler Zoll von 3 € wird ab dann auf jede betroffene Sendung erhoben2, und zwar:

  • unabhängig vom verwendeten MwSt-Regime (IOSS, vereinfachtes Regime oder Regelbesteuerung);
  • unabhängig von der Art der Zollanmeldung (H1 oder H7)

Eine europäische Maßnahme, nationale Modalitäten. Der Zoll von 3 € ergibt sich aus einer Verordnung des Rates der EU und gilt daher in allen Mitgliedstaaten. Die nachfolgend dargestellten technischen Elemente (DELTA H7, DELTA IE, Regimeschlüssel, EORI…) entsprechen ihrer Umsetzung im französischen Zollsystem; jeder Mitgliedstaat integriert dieselbe Regel über seine eigenen Abfertigungssysteme.

Ziel: Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen Wirtschaftsmodellen

Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Wettbewerbsungleichgewicht zwischen den E-Commerce-Betreibern und den anderen Vertriebskanälen zu beenden und gleichzeitig die Importströme des grenzüberschreitenden Online-Handels besser zu regulieren.

Was sich konkret im französischen Zollsystem ändert

Mehrere technische Anpassungen begleiten diese Reform:

ElementVorherAb dem 1. Juli 2026
Zollbefreiung (VADBI ≤ 150 €)Regimeschlüssel C07Aufgehoben – ersetzt durch den Regimeschlüssel F53
Betreiber-Kreditnummer (DELTA H7)OptionalObligatorisch, unabhängig vom MwSt-Regime
Datenfeld „Käufer“ (DELTA IE)OptionalObligatorisch für VADBI-Sendungen
Angabe des Anmelders / VertretersMuss zwingend mit einer EORI-Nummer verknüpft sein; der Endverbraucher darf nicht mehr als Anmelder oder Vertreter benannt werden

Ein Produktidentifikator, den Sie vorbereiten sollten

In den Anmeldungen muss zudem eine neue Angabe erfolgen: die Produktidentifikationsnummer (PID). Zu diesem Zweck wurden mehrere Codes geschaffen:

  • C127 – Vom Verkäufer oder der Plattform bereitgestellte Kennung (M-PID)
  • C128 – Nicht standardisierte Kennung des Herstellers (NS-PID)
  • C129 – Standardisierte Kennung des Herstellers, sofern verfügbar (S-PID)
  • Y189 – Keine standardisierte PID für das Produkt vorhanden

Diese Angabe wird langfristig verpflichtend, bleibt aber bis zum 1. November 2026 freiwillig, sodass die Betreiber Zeit haben, den Austausch mit Herstellern und Plattformen zu strukturieren.

Unternehmen, die im grenzüberschreitenden E-Commerce tätig sind, haben daher allen Grund, diese Entwicklungen jetzt schon vorzubereiten, um ihre Zoll- und Meldeprozesse anzupassen.

Bereiten Sie die Zollreform schon heute vor

Unsere Experten für Zoll und internationale Steuern unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Anmeldungen (DELTA H7/IE, Regimeschlüssel, EORI) und bei der Absicherung Ihrer E-Commerce-Ströme vor dem Inkrafttreten am 1. Juli 2026.


Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.

  1. Verordnung (EU) 2026/382 ↩︎
  2. douane.gouv.fr (auf Französisch) ↩︎