Am 11. Dezember 2024 hat der Senat der Tschechischen Republik eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verabschiedet. Diese Revision führt unter anderem Änderungen am Regime für kleine Unternehmen ein, wie etwa die Möglichkeit, in anderen EU-Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer befreit zu werden.
Neben der Angleichung an das EU-Recht enthält die Novelle zahlreiche wesentliche technische Anpassungen, die die Entwicklung der Rechtsprechung und die in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigen.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Verkürzung der Frist für den Vorsteuerabzug von drei auf zwei Jahre. Steuerpflichtige können somit die Vorsteuer innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres geltend machen, in dem der Vorsteueranspruch entstanden ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Anträge auf Umsatzsteuererstattung für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind. Das Finanzministerium wird eine neue Liste von Nicht-EU-Ländern veröffentlichen, die für Erstattungen infrage kommen, basierend auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Darüber hinaus werden Erstattungsanträge künftig elektronisch eingereicht, was die Abläufe vereinfacht und die Effizienz steigert.
Nach der Zustimmung des Senats wurde der Gesetzentwurf dem Präsidenten der Republik zur Unterzeichnung vorgelegt. Die meisten neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten, während bestimmte spezielle Maßnahmen erst am 1. Juli 2025, am 1. Januar 2026 und am 1. Januar 2028 wirksam werden.
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