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ASD GROUP > UNSERE DIENSTLEISTUNGEN NACH LÄNDERN > UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IN LETTLAND > STEUERN > ERSTATUNG DER LETTISCHEN MWST – 13. RICHTLINIE

Erstattung der lettischen Umsatzsteuer für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU – 13. Richtlinie

Wie können Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union die lettische Umsatzsteuer zurückfordern?

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Auf die Erstattung der lettischen Umsatzsteuer besteht gesetzlicher Anspruch

Ebenso wie europäische Unternehmen haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union Anspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer, die sie in Lettland gezahlt haben.

Die Erstattung der lettischen Umsatzsteuer ist jedoch nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Mit welchen Ländern hat Lettland Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen?

Lettland hat mit den folgenden Ländern Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen:

Island, Israel, Norwegen, Schweiz.

Was sind die notwendigen Schritte?

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können die Erstattung der lettischen Umsatzsteuer beantragen, ohne einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Es besteht aber immer die Möglichkeit, einen Fiskalbevollmächtigter zu ernennen, der sich um alle Schritte des Antrags auf Erstattung der lettischen Umsatzsteuer kümmert.

Die Anträge können für ein Quartal oder für ein Kalenderjahr gestellt werden.

Wird der Antrag für ein Quartal gestellt, so muss die Umsatzsteuerforderung mindestens 400 EUR betragen.

Wird der Antrag für ein Kalenderjahr gestellt, so muss die Umsatzsteuerforderung mindestens 50 EUR betragen.

Der Antrag kann bereits ab dem Monat gestellt werden, der auf ein Quartal beziehungsweise ein Kalenderjahr folgt.

In jedem Fall muss er innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die zu erstattende Umsatzsteuer fällig geworden ist, also bis zum 30. September des Folgejahres.

Mit ASD Group gehen Sie auf Nummer sicher

Die Rückforderung der lettischen Umsatzsteuer durch ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen kann sich als komplexes Unterfangen erweisen.

Eine eingehende Analyse der Geschäftstätigkeit und aller Rechnungen, mit Nennung der zu erstattenden Mehrwertsteuer, ist unerlässlich in Bezug auf behördlichen Vorschriften, um festzustellen, ob alle Bedingungen für die Erstattung erfüllt sind. Im Falle eines Irrtums ist die Mehrwertsteuer endgültig verloren.

Daher ist die Wahl des Steuervertreters oder Steuerbevollmächtigten entscheidend für den Erfolg des Erstattungsantrags.

Die ASD Group hat 20 Jahre Erfahrung mit der Umsatzsteuer-Rückerstattung und betreibt ein Netz von Agenturen in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unser Team von Steuerexperten kennt die lettischen Rechtsvorschriften in- und auswendig.

Mit der ASD Group bekommen Sie einen Ansprechpartner, der sich um alle Schritte Ihrer Anträge auf Erstattung der lettischen Umsatzsteuer kümmert.

01

die Datenprüfung und Analyse der erstattungsfähigen Ausgaben;

02

die Überprüfung der Ausgabebelege;

03

die Vorbereitung und Einreichung des Antrags;

04

Einsicht in die Akte bei den lettischen Behörden und Beantwortung eventueller Nachfragen;

05

die Rückzahlung der zu erstattenden Summe.

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Um bei Fragen der digitalen Besteuerung an vorderster Front zu stehen, investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Verwaltung von Verpflichtungen und den Austausch zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörde erleichtern.

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