In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Termine für die Umsetzung der EUDR erläutert. Der Rat der Europäischen Union hat nun endgültig die Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr für Produkte aus entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) beschlossen. Diese Verschiebung kommt den Bedenken der Mitgliedstaaten und der Industrie hinsichtlich technischer und organisatorischer Schwierigkeiten bei der Anwendung des Textes entgegen.

Neuer Umsetzungszeitplan: Was sich ändert

UnternehmenskategorieUrsprünglich geplantes DatumNeues vorgeschlagenes DatumZusätzliche Frist
Großunternehmen30. Dezember 202530. Dezember 2026+ 1 Jahr
Mittelgroße Unternehmen30. Dezember 202530. Dezember 2026+ 1 Jahr
Mikrounternehmen30. Dezember 202530. Juni 2027+ 1 Jahr und 6 Monate
Kleine Unternehmen30. Dezember 202530. Juni 2027+ 1 Jahr und 6 Monate

Dieser neue Zeitplan zielt auf eine realistischere Umsetzung ab und bewahrt gleichzeitig das Umweltziel der Verordnung.

Herabgesetzte administrative Pflichten

Um die Verwaltungslast zu reduzieren, schlägt der Rat mehrere wesentliche Anpassungen vor:

  • nur das Unternehmen, das ein Produkt erstmals in Verkehr bringt, muss eine Erklärung zur Sorgfaltspflicht einreichen;
  • nachgelagerte Betreiber müssen keine eigene Erklärung mehr erstellen: sie verwenden die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung;
  • Mikro- und kleine primäre Betreiber können eine einzige vereinfachte Erklärung einreichen.

Überprüfung des Systems für 2026 angekündigt

Die Europäische Kommission muss bis spätestens 30. April 2026 eine Bewertung der administrativen Auswirkungen der EUDR durchführen, insbesondere auf Mikro- und kleine Unternehmen. Diese Analyse könnte den Weg für weitere gesetzliche Anpassungen ebnen.

Nächster Schritt: Eine Einigung erzielen

Die Annahme dieses Mandats ermöglicht nun die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Beide Institutionen müssen sich schnell einigen, da die derzeitige Fassung der Verordnung theoretisch ab dem 30. Dezember 2025 gelten soll.

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Bei ASD Group übernehmen wir für Sie den gesamten Konformitätsprozess im Zusammenhang mit der EUDR (von der Vorbereitung bis zur Einreichung), damit Sie von den schweren technischen Zwängen entlastet werden. Wir erstellen Ihre Erklärungen zur Sorgfaltspflicht (DDR) und reichen das Dossier für Sie über die EU-Plattform TRACES-NT ein.



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Quellen und offizielle Referenzen:

Sandrine Berdougo
Customs & Intrastat Manager

Seit 2017 ist Sandrine Berdougo als Customs & Intrastat Service Manager bei ASD Group tätig. Dort leitet sie die Zollabteilung und überwacht sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit MwSt.- und Intrastat/EMEBI-Meldungen. Mit über acht Jahren Erfahrung in Sophia Antipolis führt sie Audits, Studien und Prozessoptimierungen durch, um die Leistung und Rentabilität der Zolldienstleistungen zu steigern. Sie überwacht zudem die Warenströme für französische, europäische und internationale Kunden und steht in ständigem Kontakt mit den Steuerbehörden sowie den europäischen Niederlassungen der Gruppe.