In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Termine für die Umsetzung der EUDR erläutert. Der Rat der Europäischen Union hat nun endgültig die Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr für Produkte aus entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) beschlossen. Diese Verschiebung kommt den Bedenken der Mitgliedstaaten und der Industrie hinsichtlich technischer und organisatorischer Schwierigkeiten bei der Anwendung des Textes entgegen.
Neuer Umsetzungszeitplan: Was sich ändert
| Unternehmenskategorie | Ursprünglich geplantes Datum | Neues vorgeschlagenes Datum | Zusätzliche Frist |
|---|---|---|---|
| Großunternehmen | 30. Dezember 2025 | 30. Dezember 2026 | + 1 Jahr |
| Mittelgroße Unternehmen | 30. Dezember 2025 | 30. Dezember 2026 | + 1 Jahr |
| Mikrounternehmen | 30. Dezember 2025 | 30. Juni 2027 | + 1 Jahr und 6 Monate |
| Kleine Unternehmen | 30. Dezember 2025 | 30. Juni 2027 | + 1 Jahr und 6 Monate |
Dieser neue Zeitplan zielt auf eine realistischere Umsetzung ab und bewahrt gleichzeitig das Umweltziel der Verordnung.
Herabgesetzte administrative Pflichten
Um die Verwaltungslast zu reduzieren, schlägt der Rat mehrere wesentliche Anpassungen vor:
- nur das Unternehmen, das ein Produkt erstmals in Verkehr bringt, muss eine Erklärung zur Sorgfaltspflicht einreichen;
- nachgelagerte Betreiber müssen keine eigene Erklärung mehr erstellen: sie verwenden die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung;
- Mikro- und kleine primäre Betreiber können eine einzige vereinfachte Erklärung einreichen.
Überprüfung des Systems für 2026 angekündigt
Die Europäische Kommission muss bis spätestens 30. April 2026 eine Bewertung der administrativen Auswirkungen der EUDR durchführen, insbesondere auf Mikro- und kleine Unternehmen. Diese Analyse könnte den Weg für weitere gesetzliche Anpassungen ebnen.
Nächster Schritt: Eine Einigung erzielen
Die Annahme dieses Mandats ermöglicht nun die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Beide Institutionen müssen sich schnell einigen, da die derzeitige Fassung der Verordnung theoretisch ab dem 30. Dezember 2025 gelten soll.
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Quellen und offizielle Referenzen:
- Vorschlag des Rates 2025/0329 (COD) – (PDF auf Englisch)

Sandrine Berdougo
Customs & Intrastat Manager
Seit 2017 ist Sandrine Berdougo als Customs & Intrastat Service Manager bei ASD Group tätig. Dort leitet sie die Zollabteilung und überwacht sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit MwSt.- und Intrastat/EMEBI-Meldungen. Mit über acht Jahren Erfahrung in Sophia Antipolis führt sie Audits, Studien und Prozessoptimierungen durch, um die Leistung und Rentabilität der Zolldienstleistungen zu steigern. Sie überwacht zudem die Warenströme für französische, europäische und internationale Kunden und steht in ständigem Kontakt mit den Steuerbehörden sowie den europäischen Niederlassungen der Gruppe.

